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Coronahilfen: Künstler erhielten bisher 1,95 Mio. Euro vom KSVF

Coronahilfen: Antragsteller erhielten jeweils 1.000 Euro
Coronahilfen: Antragsteller erhielten jeweils 1.000 Euro ©Pixabay (Sujet)
Im Zuge der Coronakrise ist die Kulturszene bekanntermaßen in einer schwierigen Lage. Der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) schüttete bisher 1,95 Mio. Euro Coronahilfen an Künstler aus.
Autoren beklagen mangelnde Coronahilfen
Künstler erhalten 1.000 Euro pro Monat

Während der Überbrückungsfonds für Künstler und Kulturschaffende ebenso wie der Fonds für Non-Profit-Organisationen noch auf sich warten lässt, lassen sich bisherige Zahlungen an die Kulturbranche anhand der Ausschüttungen des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF), dessen Covid-19-Fonds mit 5 Mio. Euro dotiert ist, ablesen. Bisher wurden 1,95 Mio. Euro ausbezahlt.

Diese Coronahilfen flossen seitens des KSVF

Vor der Änderung der Richtlinien Mitte Mai erhielten Antragsteller bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro jährlich eine Beihilfe von 500 Euro, bei einem Nettoeinkommen über 6.000 Euro jeweils Einmahlzahlungen von 1.000 Euro. Seit 18. Mai werden einheitlich 1.000 Euro ausbezahlt (und bereits ausbezahlte 500-Euro-Hilfen aufgestockt). Eine zweite Phase ist nach wie vor in Ausarbeitung.

Anträge in Zahlen: Wer noch Geld bekommt

Wie aus den öffentlich einsehbaren Daten hervorgeht, wurden bisher 3.800 Anträge gestellt, von denen jedoch rund 800 doppelt oder mehrfach eingereicht wurden. In bisher 53 Beiratssitzungen wurden seit dem 1. April 1.976 Anträge positiv beschieden, 47 Anträge wurden abgelehnt, rund 800 Anträge sind (etwa aufgrund eines Wechsels zum Härtefall-Fonds der WKO) nicht mehr aufrecht. Weitere rund 140 Anträge sind "in Vorbereitung", derzeit führe man 80 bis 100 telefonischen Beratungen täglich durch.

Wie aus einer aktuellen Anfragebeantwortung durch Kulturminister Werner Kogler (Grüne) hervorgeht, konnten (bis Mitte Mai) bei 158 Personen aufgrund der zur Verfügung gestellten bzw. durch Recherche ermittelten Unterlagen im vereinfachten Beiratsverfahren "die Tätigkeit als Kulturvermittler/in (noch) nicht festgestellt werden".

(apa/red)

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