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Corona-Maßnahmen: Volksanwalt ortet fallweise übertriebene Härte bei Strafen

Die Volksanwaltschaft ortet teilweise übertrieben Härte bei den Strafen wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen.
Die Volksanwaltschaft ortet teilweise übertrieben Härte bei den Strafen wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen. ©APA (Sujet)
Die Volksanwaltschaft hat fallweise "übertriebene" Härte bei den von der Polizei durchgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geortet. Wie der für die Belange des Innenministeriums zuständige Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) am Montag per Aussendung anmerkte, würden Verbote österreichweit außerdem unterschiedlich geregelt.

"Einerseits wird seitens der Bundesregierung von der Bevölkerung notwendigerweise viel abverlangt, um die Krise der Corona-Pandemie einzudämmen. Andererseits liegen der Volksanwaltschaft zahlreiche Berichte über tatsächliche oder vermeintliche Härtefälle bei der Bestrafung vor", so Rosenkranz. Natürlich gehe es aber nicht darum, die Arbeit der Polizei zu verunglimpfen. Von den Beamten werde "großartige und aufgrund der Situation aufreibende, ja sogar aufgrund der Ansteckungsgefahr gefährliche Arbeit geleistet".

Strafe bei Verstoß: Teilweise unterschiedliche Auslegung der Corona-Maßnahmen

Dennoch würden der Volksanwaltschaft Berichte vorliegen, wonach in etlichen Fällen eine "unter Umständen" übertriebene Härte und je nach Bundesland unterschiedliche Handhabe an den Tag gelegt wurden. Als Beispiele wurden genannt, dass in Salzburg Spielplätze geschlossen seien und deren Besuch mit Geldstrafen bis 1.000 Euro bestraft werden. Im Risiko-Land Tirol seien die Spielplätze hingegen geöffnet. Im steirischen Judenburg hätte eine Mutter für ein Kind in einem Drogeriemarkt ein Schulheft gekauft. Weil nicht "lebensnotwendig", droht ihr eine Strafe. Die Tiroler Polizei hätte bekanntgegeben, keine Einkaufstaschen zu kontrollieren.

"Das sind nur kleine Einzelbeispiele - von den etlichen alltäglichen Strafen beim Radfahren, auf der Parkbank sitzen, mit einem Freund auf der Straße reden ganz zu schweigen. Und es gehe immer um ein paar hundert Euro", merkte Rosenkranz an. Den von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) angesprochenen einheitlichen Standard bei Kontrollen will sich die Volksanwaltschaft nun genau ansehen.

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(APA/Red.)

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