Corona-Kurzarbeit geht in die Verlängerung
Aktuell befinden sich mehr als 32.300 Vorarlberger Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Kurzarbeit hilft den Unternehmen, ihre Belegschaft zu halten. Besonders Industrie und Gewerbe profitieren davon mit rund 20.000 Personen, der Handel mit mehr als 3600 und der Tourismus mit über 2200 Personen.
Ab 1. Oktober 2020 können Unternehmen nun zum dritten Mal Corona-Kurzarbeit zunächst für sechs Monate beantragen. Die Mindestarbeitszeit wurde von 10 auf 30 Prozent angehoben. Die Einkommens-Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt bei 80 bis 90 Prozent. Die Betriebe müssen die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Für die Differenz kommt weiterhin in voller Höhe inklusive Lohnnebenkosten das AMS auf.
AK hilft bei Überprüfung der Abrechnungen
Damit die Nicht-Arbeitszeit für Weiterbildung genützt werden kann, sollen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden. Die Corona-Kurzarbeit hat sich seit Frühjahr verändert und mit ihr die Abrechnung der Löhne und Gehälter. Die AK geht deshalb allen, die nachprüfen wollen, ob sie in den Phasen der Kurzarbeit auch richtig entlohnt wurden, zur Hand. Auf der Website der AK finden Interessierte eine Anleitung, die ihnen hilft, die eigenen Lohnabrechnungen auf Plausibilität zu prüfen, und einen Online-Rechner.