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Corona-Krise: Staat übernimmt für Menschen mit Behinderung bei Kurzarbeit vollen Lohn

Für Menschen mit Behinderung werden nun bei Kurzarbeit vom Staat die gesamten Lohnkosten übernommen.
Für Menschen mit Behinderung werden nun bei Kurzarbeit vom Staat die gesamten Lohnkosten übernommen. ©Pixabay.com (Sujet)
Der Staat übernimmt nun die Lohnkosten zur Gänze, wenn Menschen mit Behinderung wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit geschickt werden, teilte Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) am Mittwoch mit - aber auch ohne Kurzarbeit werde der Zuschuss für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erhöht.

Bei Kurzarbeit wegen der Coronakrise ersetzt das Arbeitsmarktservice den Großteil des Lohnentgangs. Mit einem neuen Arbeitsplatzsicherungszuschuss werden zusätzlich den Arbeitgebern aus dem Ausgleichstaxfonds alle nach Abzug der AMS-Kurzarbeitsförderung verbleibenden Kosten für die Dauer der Kurzarbeit ersetzt. "Mit dieser Maßnahme soll ein zusätzlicher Anreiz zum Erhalt der Arbeitsplätze gesetzt werden, da für begünstigte Behinderte in Zeiten der Kurzarbeit somit keine Lohn- oder Lohnnebenkosten anfallen", schreibt Anschober in einer Aussendung.

Finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung in Corona-Krise

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, die nicht zur Kurzarbeit angemeldet werden, werden die bestehenden Arbeitsplatzsicherungszuschüsse um 50 Prozent gesteigert und die Obergrenze für Neugewährungen im Falle eines bedrohten Arbeitsplatzes für drei Monate erhöht. Selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer mit Behinderungen sollen zusätzlich zu den bestehenden Unterstützungen einen monatlichen Überbrückungszuschuss beziehen können.

Die Kosten der Maßnahmen werden nach Angaben des Sozialministeriums für drei Monate auf rund 6 Mio. Euro geschätzt. Anträge sind ab sofort (und vorerst bis zum 30.6.) beim Sozialministeriumsservice einzubringen.

Behinderte verlangen mehr Einbindung

Vertreter der Behindertenverbände wollen bei der Vorbereitung der Krisenmaßnahmen eingebunden werden. Sie kritisieren am Mittwoch, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zwar vielfach zur sogenannten Risikogruppe gehören, ihre Expertise aber in den Krisenstäben fehle.

"Menschen mit Behinderungen werden von weitreichenden und richtungsweisenden Entscheidungen, die auch sie betreffen, ausgeschlossen", kritisierte Christine Steger, Vorsitzende des Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in einer Aussendung. Herbert Pichler, Präsident des Behindertenrates, kritisiert den Rückfall auf eine alte Muster nach dem Motto "warm - satt - sauber - weggesperrt und leise". Lob gab es einzig für das Gesundheitsministerium, das bei der Einbindung der Betroffenen voran gehe - andere müssten nun folgen.

Als Negativbeispiele nennt der Monitoringausschuss, dass bei der Verordnung der Maskenpflicht eine Ausnahme für Gehörlose Personen vergessen wurde, die auf die Beobachtung des "Mundbildes" angewiesen sind oder dass man die Notwendigkeit von Schutzbekleidung für die persönlichen Assistenzen von Behinderten übersehen habe.

Innenministerium fühlt sich nicht zuständig

Im Innenministerium sieht man sich für die Forderung nach Einbindung Behinderter in den dortigen Krisenstab für nicht zuständig. Auf APA-Anfrage hieß es, im Koordinationsgremium (SKKM) seien nur Ministerien und Blaulichtorganisationen vertreten. Die Fachexpertise müsse in diesem Fall vom Gesundheitsministerium beigesteuert werden. Dort hieß es, dass man die Expertise von Menschen mit Behinderungen bereits einbeziehe und auch die Sozialreferenten der Länder gebeten habe, sie in ihren Krisenstäben mit einzubeziehen.

Auch die NEOS forderten am Mittwoch die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Krisenstab. Die Betroffenen dürften nicht vergessen werden, Inklusion sie "auch jetzt notwendig", so NEOS-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Fiona Fiedler, in einer Aussendung.

(APA/Red.)

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