"Selbstständige, die sonst alle Voraussetzungen erfüllen, können sich nun sofort nach der Einstellung oder Ruhendmeldung ihrer Selbstständigkeit ans AMS wenden und Arbeitslosengeld beziehen", sagte Gleißner laut Aussendung vom Mittwoch. Damit sei die Ungleichbehandlung gegenüber unselbstständig Erwerbstätigen "vorerst abgestellt".
Bisher hätten Selbstständige, die ihr Gewerbe unterm Monat (also nicht zum Monatsersten) ruhend stellten, bis zum Beginn des Folgemonats kein Geld bekommen. Auch neue Selbstständige bekommen laut Gleißner häufig kein Geld vom Arbeitsmarktservice (AMS) oder müssen dieses später wieder zurückzahlen. Der Grund sei, dass diese Gruppe es oft schwer habe, die Zeit, in der sie ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen, von der Zeit ihrer Selbstständigkeit abzugrenzen.
(APA/Red.)