AA

Corona-Krise: Lebensmittelbetriebe fordern Umsatzsteuersenkung analog zur Gastro

Auch in Konditoreien, Fleischereien und Bäckereien soll die Umsatzsteuer auf Lebensmittel gesenkt werden, wird gefordert.
Auch in Konditoreien, Fleischereien und Bäckereien soll die Umsatzsteuer auf Lebensmittel gesenkt werden, wird gefordert. ©Pixabay.com (Sujet)
Die heimischen Lebensmittelbetriebe haben analog zum Gastrobereich eine Senkung der Umsatzsteuer gefordert. Anka Lorencz von der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe sah eine Ungleichbehandlung darin, dass Lokalinhaber künftig vom ermäßigten Steuersatz von fünf Prozent für die Verabreichung von Speisen und Getränken profitieren könnten und Fleischer, Bäcker und Konditoren nicht.
Steuer-Erleichterung für Gastro beschlossen

Hintergrund ist das sogenannten Nebenrecht zu Verabreichungs- und Ausschanktätigkeiten außerhalb der Gastronomie. In diesem Rahmen können Inhaber kleinerer Lebensmittelbetriebe Speisen und Getränke an Gäste veräußern. Genau dafür forderte Bundesinnungs-Geschäftsführerin Lorencz im Rahmen einer Online-Pressekonferenz ebenfalls die Senkung der Umsatzsteuer ein. "Die Gastrobereiche unserer Betriebe wurden beim Lockdown auch geschlossen", betonte sie mit Verweis darauf, dass es sich für die betroffenen Unternehmen um umsatzwichtige Verabreichungsbereiche handle.

Gesetzesänderung für Umsatzsteuer in Gastrobetrieben

Die Gesetzesänderung in Bezug auf die Umsatzsteuer für Gastrobetriebe, die am (morgigen) Dienstag im Nationalrat behandelt wird, werde daher zur Überlebensfrage für viele Unternehmen. "Bitte lassen Sie Gerechtigkeit walten", appellierte Lorencz an die Bundesregierung. Aktuell sei es "fünf vor zwölf", es gehe um "dringend benötigte Hilfe". Ins Treffen geführt wurde von ihr eine als "Präzedenzfall" titulierte Begebenheit aus dem Jahr 2000. Die damalige vorübergehende Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für die Verabreichung von Speisen und Getränken auf 14 Prozent habe die Verabreichungsrechte der Bäcker, Fleischer und Konditoren ebenfalls miteinbezogen.

Angelika Aubrunner, Geschäftsführerin der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer NÖ, rechnete vor, dass schätzungsweise zwei Drittel der rund 840 Betriebe in Niederösterreich bzw. 4.000 Betriebe österreichweit von der "Ungleichbehandlung" betroffen wären. Als existenzbedrohend bezeichnete Johann Ehrenberger, Landesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes in Niederösterreich, die gegenwärtige Situation in seiner Sparte. Bäcker, Fleischer und Konditoren hätten aufgrund der Corona-Maßnahmen Umsatzverluste von 60 bis 80 Prozent zu verkraften gehabt.

Finanzministerium: Lebensmittelbetriebe umfasst

Laut Finanzministerium sind Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verabreichen. Diese hatten am Montag einer Änderung gefordert. "Nach unseren Experte im Haus braucht es keine Änderung, da die angesprochene Gruppe bereits umfasst ist", erklärte ein Sprecher am Montagabend gegenüber der APA.

Die Bestimmung sei so zu interpretieren, dass sie für alle Tätigkeiten gilt, für die ihrer Art nach eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 Abs. 1 GewO 1994) erforderlich ist. "Dies gilt selbst dann, wenn die Verabreichung von Speisen und Getränken von einer anderen Gewerbeberechtigung zB Bäcker (§ 150 Abs. 1 GewO), Fleischer (§ 150 Abs. 4 GewO) oder Konditoren (§ 150 Abs. 11 GewO) mitumfasst ist", teilte der Sprecher mit. Tätigkeiten, die hingegen nicht auf den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ausgerichtet seien, wie der Verkauf von Semmeln, Fleisch oder einer Torte zum Mitnehmen, fallen nicht unter die Steuerbegünstigung.

(APA/Red.)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Corona-Krise: Lebensmittelbetriebe fordern Umsatzsteuersenkung analog zur Gastro
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen