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Corona: Handelsangestellte sind keine "Hilfssheriffs"

Handelsvertreter ärgert, dass Angestellte die FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte kontrollieren sollen.
Handelsvertreter ärgert, dass Angestellte die FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte kontrollieren sollen. ©AP Photo/Ronald Zak
Handelsunternehmen und Gewerkschaft erbost, dass Handelsangestellte künftig stichprobenartig kontrollieren sollen, ob ungeimpfte Kunden FFP2-Maske tragen.

Die Stichprobenartigen Kontrollen der FFP2-Maskenpflicht durch Mitarbeiter im Handel verärgern die Branchenvertreter. "Wie sollen sich die Beschäftigten auskennen?", kritisierte GPA-Gewerkschafterin Anita Palkovich am Mittwoch im "Ö1 Journal um acht" des ORF-Radio. "Sie sind nicht die Hilfssheriffs", die gegenüber den Corona-Maßnahmen kritische Menschen kontrollieren sollen.

"Das ist nicht ihr Job", sagt Palkovich über die FFP2-Kontrolle

"Das ist nicht ihr Job", sagte Palkovich. "Der Arbeitsdruck ist enorm hoch, der Handel sucht überall Personal, das heißt, die aktuelle Mannschaft muss das Programm stemmen." Insgesamt seien die Regelungen "kaum noch durchschaubar", kritisierte die für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA.

Angestellte können nicht zusätzlich Maskenpflicht kontrollieren

Auch die Arbeitgeber im Handel murren. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch Gesundheitsdaten abfragen, kritisiert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. "Das ist einfach weltfremd."

Kritik kommt von Shopping-Center-Betreibern

Kritik kommt auch von den heimischen Shopping-Center-Betreibern (ACSP, Austrian Council of Shopping Places). Diese erklärten heute "mit Nachdruck", dass sie sich außerstande sehen, die neue Regelung "in großer Zahl" zu kontrollieren. "In Österreichs 254 Shopping-Centern verkehren im Durchschnitt etwa 2,3 Millionen Menschen pro Tag", rechnen sie vor.

Diese Einkaufszentren würden oftmals von sehr kleinen Belegschaften geleitet, die teilweise nicht einmal täglich vor Ort seien. "Die Shoppingcenter-Managements haben, wie die Handelsangestellten auch, zum einen mehr als genug andere Aufgaben und sind zum anderen für derartige Kontrollen nicht ausgebildet", so der ACSP am Mittwoch in einer Aussendung. Des Weiteren kritisieren die Betreiber, dass sie noch nie zu Gesprächen über eine praxistaugliche Umsetzung der Coronamaßnahmen eingeladen wurden.

Keine Kritik von der Wirtschaftskammer

Keine Kritik kommt hingegen von der Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer. "Die neue Corona-Schutzmaßnahmen im Handel sind für die österreichischen Händler machbar. Denn durch die unterschiedlichen Optionen können die Vorgaben je nach Möglichkeit in den Geschäften unterschiedlich umgesetzt werden. Eine Anwendung mit Augenmaß ist sichergestellt", sagte Obmann Rainer Trefelik.

Schramböck tadelt "Falschinformationen"

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) ortet in der Diskussion um die Umsetzung der FFP2-Maskenpflicht im Handel kursierende "Falschinformationen". Dass die Kontrolle durch die Händler eine "Kann-Bestimmung" ist, müsste jedem klar sein, der die Verordnung gelesen habe, so Schramböck, die Kritik an "einzelnen Organisationen" übte, die Gegenteiliges in Umlauf bringen: "In einer Pandemie ist es nicht redlich, Informationen zu verbreiten, die so nicht stimmen."

Die Regelung sei für alle "klar gewesen", schließlich seien mit der Wirtschaftskammer die offiziellen Vertreter der Handelssparte mit eingebunden gewesen, betonte Schramböck im Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Die Wirtschaftskammer habe die Regelung mit der darin enthaltenen "Wahlfreiheit" freilich auch begrüßt. Unabhängige Organisationen, "die vielleicht den Text nicht genau studiert haben", hätten dann Unterschiedliches behauptet.

Die Bestimmung sei so gefasst, dass die Händler aus verschiedenen Maßnahmen auswählen können, so Schramböck. Neben den Kontrollen gebe es auch die Möglichkeit, Hinweisschilder anzubringen oder Masken bereitzustellen. "Jeder Händler kann für sich entscheiden." Freilich müssen sie nach ihren Möglichkeiten für die Einhaltung der Maskenpflicht "Sorge tragen", die Händler hätten aber die Wahl, mit welchen Mitteln sie das machen, argumentierte Schramböck.

Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen auch FFP2-Maske tragen

In der Dienstagabend veröffentlichten und ab sofort geltenden 1. Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung ist festgelegt, dass Beschäftigte im "nicht-lebensnotwendigen" Handel mit unmittelbarem Kundenkontakt eine FFP2-Maske tragen müssen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel mit unmittelbarem Kundenkontakt müssen immer eine FFP2-Maske tragen.

(APA/Red)

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