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Corona-Demo eskalierte: Prozess gegen Teilnehmer

In Klagenfurt standen drei Männer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei einer Corona-Demo vor Gericht.
In Klagenfurt standen drei Männer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei einer Corona-Demo vor Gericht. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Wegen versuchten wiederstands gegen die Staatsgewalt bei einer Anti-Corona-Demo sind am Dienstag drei Kärntner in Klagenfurt vor Gerifcht gestanden.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Hausfriedensbruch sind am Dienstag drei Kärntner in Klagenfurt vor Gericht gestanden. Sie hatten im Februar bei einer Anti-Corona-Demonstration in Spittal an der Drau bei der Festnahme einer Frau lautstark und teilweise mit körperlichem Einsatz diese zu verhindern versucht. Richter Dietmar Wassertheurer vertagte nach mehrstündiger Verhandlung.

Angeklagte sahen in Festnahme überschießende Polizeigewalt

Von der ganzen Aktion existieren mehrere Videos, einige davon wurden auch vor Gericht abgespielt. Einigkeit über das, was sich da abgespielt hatte, gab es trotzdem nicht. Die Angeklagten sahen überschießende Polizeigewalt bei der Festnahme, da die Festgenommene "geschrien hat wie am Spieß", wie sie selbst bei der Verhandlung zu Protokoll gab.

Angeklagter versuchten Frau von Polizei-Festnahme zu befreien

Zu sehen war, dass der Erstangeklagte, ein 19-jähriger Angestellter, versucht, die Festgenommene aus dem Polizeigriff zu befreien und kurz darauf einen Beamten anrempelt. In seiner Aussage bei der Polizei sagte er auch, dass es sein Ziel war, die Festnahme der Frau zu verhindern und sie freizubekommen. Sein Verteidiger sah darin keinen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Prozess wurde vertagt

Die beiden anderen Angeklagten, ein 42-jähriger Landwirt und ein 54 Jahre alter Unternehmer, begehrten bei der Polizeiinspektion Einlass und blockierten die Tür. Man wolle Anzeige erstatten wegen Polizeigewalt, war mehrfach zu hören. Schließlich wurde die Verhandlung vertagt, nachdem zahlreiche Zeugen gehört worden waren. Er müsse den Angeklagten und ihren Anwälten die Möglichkeit einer ausführlichen Stellungnahme zu den gezeigten Videos geben, begründete Wassertheurer die Entscheidung.

(APA/Red)

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