AA

CO-Unfälle: Wien kann Opfer nicht in Druckkammer versorgen

Wer eine Gastherme zuhause hat, sollte diese regelmäßig warten lassen
Wer eine Gastherme zuhause hat, sollte diese regelmäßig warten lassen ©APA/HERBERT NEUBAUER (Sujet)
Im Sommer häufen sich Jahr für Jahr lebensbedrohliche, zuweilen tödlich endende Kohlenmonoxid-Unfälle. Kommen schwere Fälle in Wien vor, müssen die Opfer nach Graz gebracht werden - die Gründe dafür untersucht ein "Wien heute"-Beitrag.
14-Jährige erlitt CO-Unfall
Was tun zur Prävention?

Erst vergangenen Dienstag kam in Wien wieder ein CO-Unfall vor, bei dem ein 14-jähriges Mädchen schwer verletzt wurde. Die Jugendliche wurde von den Rettungskräften nach Graz gefahren, wo sie in Österreichs einziger Druckkammer im LKH Graz behandelt wurde. Und dies ist nur der letzte einer langen Reihe von Vorfällen, die sich bei sommerlichen Temperaturen häufen.

Schwere CO-Unfälle: Patienten müssen in die Druckkammer

In Wien steht eine Druckkammer, wie sie bei schweren CO-Unfällen zum Einsatz kommt, um die Patienten zu versorgen, seit 2007 nicht mehr zur Verfügung. Damals wurde diese im AKH Wien außer Betrieb genommen, weil sie nicht mehr den vorgegebenen Normen entsprochen haben soll.

Die Notwendigkeit zur Behandlung von Patienten nach CO-Unfällen in einer Druckkammer dient nicht dem unmittelbaren Überleben, sondern ist dafür notwendig, Langzeitfolgen im neurologischen Bereich zu vermeiden.

Beste Prävention: Gastherme regelmäßig professionell warten lassen

Bei regelmäßiger und sachgemäßer Wartung von Gasthermen durch Rauchfangkehrer, Installateur und Co. ist der Betrieb solcher Geräte grundsätzlich sehr sicher. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man eine Gastherme zuhause hat und nun in der wärmeren Jahreszeit auch ein mobiles Klimagerät betreibt.

Binnen Minuten kann ein übermäßiger CO-Ausstoß in jedem Fall lebensbedrohlich werden.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • CO-Unfälle: Wien kann Opfer nicht in Druckkammer versorgen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen