Die Schweizer Behörden bestätigten die Zwischenstopps der Maschinen, welche NGOs und Medien mit der CIA in Verbindung bringen. Zusätzlich zu den bereits bekannten vier Landungen der fraglichen Maschinen in Genf sei am 12. Februar 2001 ein Flugzeug in Zürich gelandet, sagte Anton Kohler vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Mittwoch zu einem Bericht von amnesty international (ai) vom Vortag.
Den Flug habe man bei den Abklärungen auf Grund der großen Datenmenge schlicht übersehen. In Genf wurde zudem neu eine Zwischenlandung bekannt, die auf den 16. September 2001 datiert ist. Der ai-Bericht habe dabei weiter zurück nach den fraglichen Flugzeugen gesucht.
Aus luftrechtlicher Sicht handelte es sich in allen sechs Fällen um Privatflüge, bei denen alles in Ordnung gewesen ist, sagte Kohler weiter. Eine Verbindung zur CIA mache das BAZL nicht. Wir haben zu den Flügen nur technische Angaben und wissen nichts über deren Zweck, betonte er. Die Überflüge der fraglichen Maschinen über die Schweiz bezifferte das BAZL unverändert auf 76 Flüge, welche nach den Berichten CIA-Gefangene transportiert haben sollen.
Nach dem ai-Bericht soll der US-Geheimdienst CIA Terrorverdächtige teilweise mit Hilfe von Strohfirmen verschleppt haben. Ein Flugzeug mit der inoffiziellen Bezeichnung Guantanamo-Express sei zwei Mal in Genf gelandet, hieß es im Bericht, der am Mittwoch publiziert wurde. Die Maschine sei im Laufe der Jahre 114-mal in das umstrittene US-Gefangenenlager Guantanamo geflogen. Eine Boing 737, die häufig auf US-Stützpunkten in Afghanistan gesehen wurde, war laut ai einmal in Genf.
Ein anderes Flugzeug landete gemäß dem Bericht einmal in Zürich und zwei Mal in Genf. Es handle sich um dieselbe Maschine, mit der Terrorverdächtige Abu Omar aus Mailand nach Ägypten verschleppt worden sei.
Die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte (GPDel, das Parlament mit beiden Kammern, Anm.) hatte im Februar erklärt, dass es im Falle des ägyptischen Imams Abu Omar Hinweise auf eine Verletzung des Schweizer Luftraums gebe. Die US-Behörden versicherten der Schweiz jedoch, dass sie den schweizerischen Luftraum oder schweizerische Flughäfen nicht für Gefangenentransporte benutzt hätten.
Bisher gebe es keine Beweise, dass in den fraglichen Flugzeugen illegale Gefangenentransporte stattgefunden hätten, sagte Lars Knuchel, Sprecher beim Außenamt, auf Anfrage. Sollten sich die Zusicherungen der USA als unzutreffend erweisen, müsste das Außenamt die Lage neu beurteilen. Auch die Bundesanwaltschaft ermittelt in der Angelegenheit. Unbestritten sei, dass der Transport unrechtmäßig festgenommener Gefangener gegen das Völkerrecht verstoße, fügte Knuchel an. Hätten solche Transporte stattgefunden, dann wäre dies auch eine Verletzung der Souveränität der Schweiz und des Schweizer Strafrechts, sagte Knuchel.