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Chipkarte: Notfalldaten stehen fest

Nach monatelangen kontroversiellen Diskussionen steht jetzt fest, welche Notfalldaten auf der Chipkarte („e-Card“), gespeichert werden können.

Es sind dies u.a. Blutgruppe, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV, Hepatitis B und C, vergangene Herzinfarkte und Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen. Auch Name und Telefonnummer eines Vertrauensartes sollen abrufbar sein. Das berichtete das Radio-„Morgenjournal“ am Freitag unter Berufung auf das Gesundheitsstaatssekretariat.

Die Daten sollen den Ärzten helfen, den Patienten in Notfällen sofort richtig zu behandeln. Ob die Notfalldaten auf der Chipkarte gespeichert werden sollen, kann jeder Versicherte selbst entscheiden. Allerdings können nur alle oder gar keine Daten aufgenommen werden. Ein „Torso“ bei den Angaben könnte bei einer Notfallversorgung eine Gefahr darstellen, hieß es aus dem Staatssekretariat.

Die Notfalldaten sollen so gesichert sein, dass nur autorisiertes ärztliches Personal diese abrufen kann. Jedenfalls soll ein Zugriff für Versicherungen oder Arbeitgeber nicht möglich sein. Für Missbrauch soll es hohe Strafen geben.

Die Verordnung über die Notfalldaten soll Ende kommender Woche vom zuständigen Gesundheitsminister Herbert Haupt (F) unterzeichnet werden.

Erst gestern, Donnerstag, wurde vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekannt gegeben, dass der Rechtsstreit um die Vergabe der e-Card beendet ist. Nach dem Verfassungsgerichtshof hat auch der Oberste Gerichtshof in einem nun zugestellten Beschluss die Vergabeentscheidung durch die Sozialversicherung bestätigt.

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