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Chinas Verfassung wird geändert

Chinas Nationaler Volkskongress wird am 5. März in Peking zu seiner zweiwöchigen Jahressession zusammentreten und eine Verfassungsänderung beschließen.

Die rund 3.000 Abgeordneten werden über eine vom Ständigen Ausschuss des Volkskongresses gebilligte Vorlage entscheiden, nach der erstmals seit dem Sieg der kommunistischen Revolution und der Errichtung der Volksrepublik 1949 privates mit öffentlichem Eigentum gleichgesetzt werden soll.

Die Theorie der „Drei Vertretungen“ (Sange Daibiao) des früheren Staats- und Parteichefs Jiang Zemin, die auf eine Stärkung der Privatwirtschaft hinausläuft, soll in der Verfassung der Volksrepublik verankert werden. Demnach vertritt die KP die „fortschrittlichen Produktivkräfte“ einschließlich des privaten Unternehmertums. Jiang ist als Vorsitzender der zentralen Militärkommission und Oberbefehlshaber der Streitkräfte weiterhin der starke Mann des Regimes, obwohl er im vergangenen Jahr die Funktion des Generalsekretärs der KP und im März das Präsidentenamt an Hu Jintao übergeben hat.

Als Jiang vor zwei Jahren verkündete, in Hinkunft dürften auch private Unternehmer in die Kommunistische Partei aufgenommen werden, hatte er noch einen Proteststurm der linken Dogmatiker ausgelöst. Diese sahen die Partei den „Ausbeutern“ und Kapitalisten ausgeliefert.

Die angestrebten Verfassungsänderungen stellten „einen weiteren Wendepunkt und einen neuen Ausgangspunkt im chinesischen Reformprozess dar“, meldete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua. 1999 waren in einer Verfassungsänderung private Unternehmen als wichtiger Bestandteil der chinesischen Wirtschaft eingestuft worden. Der Rechtsstatus von Unternehmern ist aber noch ungeklärt.

Gleichzeitig mit dem Volkskongress tagt die „Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes“ (PKK), die die Rolle einer zweiten Parlamentskammer spielt. Sie ist das Organ der „volksdemokratischen Einheitsfront“, in der die von der Kommunistischen Partei gesteuerten Massenorganisationen, die acht kleinen Satellitenparteien, sowie die nationalen Minderheiten und die Religionsgemeinschaften vertreten sind.

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