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China wird erstmals Privatbesitz schützen

Erstmals seit Gründung der Volksrepublik wird China das Privateigentum in der Verfassung als „unverletzlich" schützen. Bürgerrechtler erwarten jedoch keine konkreten Auswirkungen.

Die Verfassungsänderungen, die den knapp 3.000 Delegierten am Montag in Peking vorgelegt wurden, sehen auch die Wahrung der Menschenrechte vor.

Neubewertung der Demokratiebewegung

Am Rande der Plenartagung wurde bekannt, dass der prominente Militärarzt Jiang Yanyong in einem Brief an den Volkskongress eine Neubewertung der Niederschlagung der Demokratiebewegung 1989 gefordert hat. Der 72-Jährige genießt in China große Anerkennung, da er vor einem Jahr maßgeblich zur Enthüllung der Sars-Epidemie in China beitrug.

In seinem Appell an den Volkskongress zum Massaker am 4. Juni 1989 heißt es: „Die Fehler unserer Partei müssen von der Partei selbst gelöst werden. Je früher und tiefer gehender, umso besser.” Der frühere Arzt des renommierten Militärkrankenhauses 301 bestätigte, den Brief am 24. Februar geschrieben zu haben.

Die kommunistische Führung hat die Demokratiebewegung 1989 stets als konterrevolutionären Aufstand verurteilt. Das Massaker ist bis heute ein Tabu-Thema. Mehrere hundert Menschen kamen damals ums Leben, Tausende wurden inhaftiert, einige sitzen bis heute im Gefängnis.

Die Aufnahme der Formulierung, dass der Staat „die Menschenrechte respektiert und wahrt”, folgt Verpflichtungen, die China durch die Unterzeichnung der UNO-Menschenrechtskonventionen eingegangen ist. Auswirkungen erwarten Menschenrechtsgruppen allerdings nicht, da in der Verfassung bereits andere Rechte wie freie Meinungsäußerung oder Versammlungsfreiheit verankert seien, die nicht eingehalten würden.

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