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Cheibani-Wague-Prozess geht weiter

Cheibani Wague &copy APA
Cheibani Wague &copy APA
Im Fall Cheibani Wague wird heute der Prozess gegen sechs Polizisten, drei Sanitäter und den an der tödlichen Amtshandlung beteiligten Notarzt fortgesetzt - ein "Mammut-Prozess" mit 37 neuen Zeugen steht an.

Um zu klären, ob der Tatbestand der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen erfüllt wurde, hat Richter Gerhard Pohnert 37 weitere Zeugen und vier neue Gutachter geladen. Zur Bewältigung dieses “Mammutprogramms” sind im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts fünf zusätzliche Verhandlungstage anberaumt worden. Pohnert ist zuversichtlich, am 4. November die Urteile verkünden zu können.

Der 33-jährige Schwarzafrikaner war am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommen, nachdem ihn die Beamten in Bauchlage am Boden fixiert hatten.


Polizisten beklagen mangelnde Schulungen

Bei den Zeugen handelt es sich großteils um Polizisten, die Auskunft über den Ausbildungsstand der angeklagten Beamten geben sollen. Einige von ihnen hatten im Rahmen ihrer Einvernahmen angegeben, sie wären nicht geschult worden, wie man eine Fesselung oder Fixierung durchführt. “Das ist wie Fahren ohne Führerschein”, hatte darauf die Staatsanwältin bemerkt. Nun sollen vor allem die betreffenden Ausbildner und Wachkommandanten zu dieser Behauptung Stellung beziehen.

Außerdem will der Richter abklären, ob der so genannte Omofuma-Erlass, mit dem das Innenministerium die Fixierung in Bauchlage explizit verboten hatte, unter der Exekutive entsprechende Verbreitung fand. Genau das hatten die Beschuldigten nämlich bestritten.


Wague soll nicht an Herzversagen gestorben sein

Mit Spannung werden vor allem die Ausführungen des Sachverständigen für Intensivmedizin erwartet. Dieser hält in seinem Gutachten fest, Wague sei nicht an Herzversagen, sondern an einer “fixationsbedingten Asphyxie” gestorben.

Noch ein weiterer Sachverständiger könnte von entscheidender Bedeutung sein: Rudolf Pföhs, Experte für Einsatztechnik bei der Polizei, bemängelt in seinem Gutachten eine “fehlende Koordination bei den Fixierungen jeweils im Kopf- und Brustbereich”.

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