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Cheibani Wague: Ein Jahr danach noch keine Anklage

Cheibani Wague: Ein Jahr nach dem Tod des Mauretaniers im Stadtpark ist die Entscheidung über die Anklage weiter offen. Die Anwältin der Witwe findet das „betrüblich“.

Ein Jahr nach dem Tod von Cheibani Wague, der am 15. Juli 2003 unter aufklärungsbedürftigen Umständen im Wiener Stadtpark ums Leben gekommen ist, gibt es noch immer keine Entscheidung, ob gegen die an der Amtshandlung beteiligten Polizisten und den Notarzt Anklage erhoben wird. „Die Endantragstellung der Staatsanwaltschaft Wien ist noch offen“, meinte Otto Schneider, Pressesprecher der Anklagebehörde, am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage.

Schuld daran ist ein noch ausständiges notfallmedizinisches Ergänzungsgutachten. Der Staatsanwaltschaft sei bewusst, „dass der Akt nun schon eine Weile liegt“, so Schneider. Bei Eintreffen der Expertise werde man die Sache „vordringlich erledigen“, versprach er.

Bekanntlich sind gegen vier Beamte und den hinzugezogenen Arzt Vorerhebungen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen anhängig. Der 33-jährige Mauretanier war nach einem Streit mit seinem Chef ausgerastet. Dieser verständigte darauf die Polizei. Die Amtshandlung habe „routinemäßig“ begonnen, so später die Bundespolizeidirektion Wien in einer Aussendung. „Wiederholt heftige Aggressionsausbrüche“ hätten die Beamten dann dazu veranlasst, Wague am Boden zu fixieren. Ihm wurde auch eine Beruhigungsspritze verabreicht.

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb der Mann an einem „nicht beherrschbaren Kreislaufversagen“. Seine Witwe und deren Anwältin Nadja Lorenz warten nun gespannt darauf, ob die Anklagebehörde zum Schluss kommt, dass sich die Polizisten bzw. der Notarzt daran zumindest mitschuldig gemacht haben. Erstere, indem sie ihn vorschriftswidrig in Bauchlage fixierten, der Mediziner, indem er untätig daneben stand.

„Ganz ungewöhnlich ist es nicht. Aber es ist betrüblich, dass nicht darauf geschaut wird, dass das schnell über die Bühne geht“, kommentierte Lorenz gegenüber der APA die in ihren Augen überfällige Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Immerhin habe die U-Richterin mittlerweile die Polizisten einvernommen, der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die Amtshandlung als an sich rechtswidrig verurteilt: „Es geschieht etwas.“

Ob sie die Republik in einem Amtshaftungsverfahren klagen wird, will die Anwältin erst entscheiden, „wenn die vom UVS geklärte Frage wirklich entschieden ist“: Das Innenministerium hat gegen das UVS-Urteil Amtsbeschwerde eingelegt, womit sich nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auseinander setzen muss. Lorenz rechnet damit, „dass das – wie das bei politisch eher nicht brisanten Fällen vorkommt – nicht bis zu drei Jahre dauern wird“. Nach ihrem Dafürhalten könnte es noch 2004 eine VwGH-Entscheidung geben.

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