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Chefinspektor: "Nicht einen Millimeter schlecht gearbeitet"

Am vierten Verhandlungstag gegen einen suspendierten Chefinspektor der Wiener Polizei ist am Dienstag im Straflandesgericht mit dem angeblich amtsmissbräuchlichen Verhalten des Beamten im Mordfall "Cappuccino" ein zentraler Anklagepunkt erörtert worden. "Ich habe in dieser Amtshandlung nicht einen Millimeter schlecht gearbeitet", hielt der Angeklagte dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft entgegen.
Inspektor beteuert Unschuld

Der 53-Jährige soll bei den Ermittlungen zu einer Schießerei im Cafe “Cappuccino” in Wien-Hernals, bei der am 30. Mai 2006 ein Lokalbesucher getötet und ein weiterer schwer verletzt worden war, eine mit einem Zeugen aufgenommene Niederschrift vor dessen Augen zerrissen, damit die Untersuchungen behindert und letztlich dazu beigetragen haben, dass der Mord bis heute nicht aufgeklärt werden konnte. Eine weitere Zeugin, die damals als Kellnerin im Lokal gearbeitet hatte, soll er wiederum zu einer Falschaussage genötigt haben.

Der Polizist wies das mit Nachdruck zurück. Er habe die von einem älteren Kollegen verfasste Niederschrift zum angeblichen Tathergang nicht vernichtet, als er aus dem Urlaub zurückkehrte. Die Angaben des Zeugen wären aber “nicht wesentlich” gewesen, “da uns allen klar war, dass das von hinten bis vorn erlogen war”. Er habe diese daher nicht der Justiz übermittelt, “weil ich das Gericht nicht verunsichern wollte”.

Der Chefinspektor bezeichnete die Behauptungen des Zeugen zum Tatablauf sowie dessen Aussage, er könne die Tatwaffe beischaffen, als “Blödsinn”. Es wäre die Aufgabe des Kollegen, der dies zu Protokoll nahm, gewesen, diesen Umstand in einem separaten Bericht zu vermerken und diese Darstellung mit den gesamten Erhebungsergebnissen dem U-Richter bzw. der Staatsanwaltschaft zu schicken: “Ein Kollege, der solche Löcher aufreißt, soll diese Löcher auch wieder zumachen.”

Dieser Kollege konsumierte im Juli 2006 jedoch einen mehrwöchigen Urlaub, sodass die Justiz die Niederschrift nicht zu sehen bekam, um deren Gehalt selbst beurteilen zu können. Als der Kollege wieder seinen Dienst antrat, war sein Protokoll verschwunden. Es musste erst mühsam über einen polizeiinternen elektronischen Akt rekonstruiert werden. Über den Verbleib des ursprünglichen schriftlichen Exemplars wisse er nichts, betonte der Chefinspektor: “Ich jedenfalls hab’ es im Kopienakt abgelegt.”

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