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"Chancengleichheitsgesetz": Wien verankert Förderungen für behinderte Menschen

Altersgrenze bei der Förderung von Hilfsmitteln wird aufgehoben
Altersgrenze bei der Förderung von Hilfsmitteln wird aufgehoben ©bilderbox.at
Die Stadt Wien hat ein neues Gesetz für behinderte Menschen erarbeitet, das nun "Chancengleichheitsgesetz" heißt und damit das seit 1986 geltende Wiener Behindertengesetz ablösen wird. Im neuen Paragrafenwerk sind erstmals eine Reihe von Förderungen gesetzlich verankert.

Beschlossen werden wird das Gesetz am 24. Juni im Landtag, worauf es – nach diversen Fristen – Ende August/Anfang September in Kraft treten soll.

Bisher seien viele Leistungen zwar vom Fonds Soziales Wien (FSW) erbracht worden, die im alten Gesetz aber gar nicht festgehalten sind, so Sozialstadträtin Sonja Wehsely im Gespräch mit Journalisten. Darunter fallen etwa teilbetreutes Wohnen, persönliche Assistenz oder Gebärdendolmetsch- und Beratungsleistungen. Außerdem werden Bedürfnisse älterer Behinderter nun stärker berücksichtigt. So wird etwa die Altersgrenze bei der Förderung von Hilfsmitteln – also beispielsweise eines Rollstuhls – aufgehoben.

Ein erster Entwurf des neuen Gesetzes lag bereits im Sommer des Vorjahres vor. Danach wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, bei der neben Mitarbeitern des FSW und der MA 40 auch die Interessensvertretung behinderter Menschen eingebunden war. Letztere hatte in einer 20-seitigen Stellungnahme zum ursprünglichen Entwurf 36 Forderungen aufgestellt. “Davon wurden geschätzte 28 eingearbeitet”, zeigte sich der Vorsitzende Michael Krispl erfreut über den “ganz wichtigen Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Behindertenregelung”. Dazu gehöre auch eine zeitgemäße Terminologie.

Durch das neue Gesetz wird auch die Interessensvertretung selbst gestärkt. Sie hat künftig ein Anhörungsrecht bei der Erstellung neuer Förderrichtlinien im Fonds Soziales Wien. FSW-Geschäftsführer Peter Hacker sprach heute von einem Paradigmenwechsel. Sei man früher von der Grundphilosophie des Schutzgedankens ausgegangen, stehe nun Selbstbestimmung im Vordergrund. Laut Wehsely investiert die Stadt rund 200 Mio. Euro jährlich für die Unterstützung behinderter Menschen.

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