AA

CH: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

Ab dem 1. Juni haben Schweizer freien Zugang zum Arbeitsmarkt der 15 „alten“ EU-Länder. Arbeitskräfte aus der EU werden nicht mehr individuell kontrolliert.

Dafür gibt es Kommissionen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping. Einreisende aus der EU sowie aus Island und Norwegen müssen nur noch nachweisen können, dass ein Schweizer Arbeitgeber sie beschäftigen will. Die stufenweise Einführung des freien Personenverkehrs Schweiz-EU hatte in der Bevölkerung Ängste vor Lohn- und Sozialdumping geweckt. Deshalb hat das Parlament flankierende Maßnahmen beschlossen.

Eine Schlüsselrolle spielen dabei die so genannten tripartiten Kommissionen des Bundes und der Kantone. Sie setzen sich aus einer gleichen Zahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Vertretern des Staates zusammen, die zusammen die Entwicklung des Arbeitsmarktes beobachten. Stellen die tripartiten Kommissionen Missbräuche fest, können die zuständigen Behörden auf deren Antrag hin Gesamtarbeitsverträge (GAV) unter erleichterten Voraussetzungen verbindlich erklären. Oder sie erlassen Normalarbeitsverträge (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen.ap> Wie Daniel Veuve vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) bei einem Mediengespräch am Montag in Bern sagte, sollten alle Kantone bis zum 1. Juni tripartite Kommissionen eingesetzt haben. Jene des Bundes habe schon zwei Mal getagt. Damit werde ein korrekter Vollzug der flankierenden Maßnahmen garantiert.

Das Interesse der Bevölkerung an der neuen Personenfreizügigkeit sei groß, sagte Dieter Grossen vom Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (imes). Am gefragtesten sind die Informationen über Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Spanien. Die Anfragen zu den USA sind dagegen deutlich rückläufig.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • CH: Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.