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CH: Drogentests beim Zugpersonal

Die Schweizer Bundesbahn SBB führt Drogentests beim Zugpersonal ein. Unter 40-jährige Zugbegleiter und Zugführer auf Schnellzügen müssen zum Urintest.

Die SBB verlangt von den Mitarbeitern, dass sie auch in ihrer Freizeit ganz auf Cannabis verzichten. Bisher kontrollierte die SBB im Interesse der Sicherheit nur Lokführer auf Drogen. Seit Dezember 2006 müssen nun auch sämtliche SBB-Kondukteure auf Schnellzügen zum Drogentest antreten, wie die Sendung “10vor10“ des Schweizer Fernsehens am Freitag berichtete. Im Visier steht dabei auch der Konsum von Cannabis.

SBB-Pressesprecher Roland Binz sagte in der TV-Sendung, das SBB-Personal müsse mit klarem Kopf zur Arbeit kommen. Das sei im Interesse der Sicherheit. Die SBB akzeptiert den Konsum illegaler Drogen deshalb weder während noch außerhalb der Arbeitszeit.

Kondukteure, die in ihrer Freizeit gekifft haben, müssen nach dem positiven Drogentest eine Vereinbarung unterschreiben, dass sie künftig die Finger von Cannabis lassen – auch in ihrer Freizeit.

Der Arbeitsrechtler Professor Thomas Geiser von der Universität St.©Gallen hält das Vorgehen der SBB für rechtlich nicht haltbar. Die Bahn könne ihren Kondukteuren nicht vorschreiben, was sie in ihrer Freizeit zu tun und lassen haben, sagte Geiser in “10vor10“.

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