CH: "Braunes Gesindel" nicht schützenswert
Beschwerden gegen das Boulevardblatt Blick und gegen die Basellandschaftliche Zeitung hat der Presserat am Dienstag in einem in Interlaken veröffentlichten Erkenntnis als unbegründet zurückgewiesen. Im Falle des beanstandeten Blick-Kommentars ging es um die Teilnahme von Rechtsextremen an der 1.-August-Feier auf dem Rütli sowie um die schleichende Salonfähigkeit des Rechtsextremismus in der Schweiz. Dabei wurden Ausdrücke wie braunes Gesindel und Hohlköpfe verwendet.
Die Basellandschaftliche Zeitung prangerte in ihrem Kommentar diverse Missbräuche von Ärzten gegenüber Krankenkassen an. Erwähnt wurden das Aufrunden der Dauer von Patientengesprächen, der Verkauf von Mustermedikamenten oder die Verordnung von medizinisch nicht notwendigen Behandlungen. In beiden Fällen glaubten Betroffene, dass die Autoren mit ihren Kommentaren gegen die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verstoßen hätten. Konkret wurden Verstöße gegen die Richtlinien bezüglich Diskriminierungsverbot und Achtung der Menschenwürde moniert.