Nach deutschem Recht sei Althaus nicht vorbestraft, betonte Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski am Mittwoch. “Insofern ist es nicht mehr als recht und billig, dass wir an diesem Spitzenkandidaten festhalten, denn er ist am letzten Parteitag mit 100 Prozent gewählt worden”, sagte die CDU-Politikerin im Bayerischen Rundfunk.
Ähnlich äußerte sich auch Althaus’ Amtsvorgänger Bernhard Vogel. Er sagte im Deutschlandfunk, politisch spreche nichts gegen eine Kandidatur seines Nachfolgers.
Althaus war am Dienstag von einem steirischen Gericht wegen fahrlässiger Tötung zu 33.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er war am Neujahrstag beim Skifahren mit einer 41-Jährigen zusammengestoßen, die anschließend ihren schweren Verletzungen erlag. Althaus erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, von dessen Folgen er sich derzeit in einer Rehaklinik erholt.
Verwundert über das Tempo des Althaus-Verfahrens äußerte sich der Spitzenkandidat der Thüringer Linkspartei, Bodo Ramelow. Er sprach im RBB von einem Turboverfahren, das überfallsartig über die Bühne gegangen sei. Nach der Anklageerhebung am Montag war am Dienstag das Urteil gegen Althaus ergangen. Ob die CDU mit Althaus als Spitzenkandidat antreten könne, müssten die Christdemokraten selbst entscheiden, sagte Ramelow.