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Causa Wien Energie: Ludwig muss Diensthandy offenlegen

Das Diensthandy von Michael Ludwig ist in der Causa Wien Energie als Beweismittel zulässig.
Das Diensthandy von Michael Ludwig ist in der Causa Wien Energie als Beweismittel zulässig. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Michael Ludwigs Diensthandy ist in der Causa Wien Energie als Beweismittel zulässig. Das hat ein Schiedsgericht im Rahmen der U-Kommission entschieden.
ÖVP will Ludwigs Diensthandy

Die ÖVP Wien hat am Donnerstagnachmittag erklärt, dass Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sein Diensthandy offenlegen müsse. Das unabhängige Schiedsgericht im Rahmen der Untersuchungskommission zur Causa Wien Energie habe den seitens der ÖVP Wien eingebrachten Beweisanträgen stattgegeben, teilte die Oppositionspartei mit.

Ähnliche Anträge dazu von der Wiener FPÖ wurden vom Schiedsgericht hingegen nicht zugelassen.

Wien-Energie: Schiedsgericht gab Anträgen der ÖVP statt

ÖVP und FPÖ forderten, dass unter anderem Telefonprotokolle, E-Mails oder Kalendereinträge von Ludwig und anderen mit der Sache befassten Personen vorgelegt werden müssen. Ob diese nach den stattgegebenen Beweisanträgen nun tatsächlich vorgelegt werden, ist aber unklar.

Die Wien Energie musste - wie andere Versorger in Europa auch - für den Börsenhandel mit Strom und Gas infolge der Preissprünge hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen und konnte diese ab dem Sommer nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren.

Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte deshalb ab Juli per Notkompetenz insgesamt 1,4 Mrd. Euro bereitgestellt. Der Liquiditätsengpass und die Notkredite des Bürgermeisters wurden Ende August publik, als auch diese 1,4 Mrd. Euro knapp wurden. In der Folge gewährte der Bund über die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) weitere 2 Mrd. Euro, diese wurden wegen der dann wieder gesunkenen Preise bisher aber nicht gebraucht. Auch die 1,4 Mrd. Euro der Stadt hat die Wien Energie in der Zwischenzeit zur Gänze zurückgezahlt.

(APA/Red)

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