Laut ORF will das Innenministerium Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erheben. Dieser Schritt sei auch vom Landespolizeikommando NÖ angeregt worden, sagte der stellvertretende Chef Franz Popp am Mittwoch zur APA.
Die Spitzenbeamten in Niederösterreich hatten sich bereits zu Wochenbeginn alles andere als erfreut gezeigt. “Das ist nicht in meinem Sinn”, sagte Landespolizeikommandant Arthur Reis im Zusammenhang mit der Entscheidung, dass der Beamte wieder in Dienst gestellt werden müsse. Die Vorgangsweise sei “inhaltlich nicht verständlich”, meinte Popp.
Laut ORF hatte das Gericht die ursprünglich von der Disziplinarkommission ausgesprochene Entlassung des Polizisten aufgehoben, weil sie nicht ausreichend begründet gewesen sei, so VwGH-Sprecher Heinz Kail. Allerdings stehe in der Entscheidung auch, “dass aufgrund der Taten, die hier begangen wurden, eine Entlassung sehr wohl in Betracht kommt”.
Laut Popp wurde der Beamte zunächst vom Dienst suspendiert und dann entlassen. Er habe sich daraufhin an den VwGH gewandt, der den Fall an die Disziplinaroberkommission zurückverwiesen habe. Letztlich sei die Entlassung in eine Geldstrafe von fünf Monatsbezügen umgewandelt worden. Auch vor Gericht war es zu einer Geldstrafe gekommen.