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Causa Horngacher: Schuldspruch für Polizeigeneral rechtskräftig

Die Karriere des außer Dienst gestellten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher dürfte jetzt ihr definitives Ende gefunden haben.

Das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom Oktober 2007, mit dem der Polizeigeneral wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden war, ist rechtskräftig.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen. “Der Schuldspruch der ersten Instanz ist mit der druckfrischen Entscheidung in sämtlichen Punkten vollinhaltlich bestätigt”, gab der Pressesprecher des Höchstgerichts, Kurt Kirchbacher, Dienstagmittag gegenüber der APA bekannt.

Die Entscheidung über die anhängigen Berufungen gegen das Strafausmaß – während Horngacher um eine Strafreduktion ersucht, tritt die Staatsanwaltschaft aus generalpräventiven Gründen für eine höhere Strafe ein – hat der OGH dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen. Das OLG wird sich vermutlich im Herbst damit auseinandersetzen.

Sollten dabei die 15 Monate bestätigt bzw. die Strafe nicht unter zwölf Monate gesenkt werden, wäre damit für Horngacher der automatische Amtsverlust verbunden. Er würde diesfalls auch den Anspruch auf eine Beamtenpension verlieren und müsste sich nach einem völlig neuen Job umsehen.

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