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Causa Horngacher: Leitender Staatsanwalt klagt Pilz

Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung - der Chef der Wiener Staatsanwälte versicherte, bei Horngacher nie interveniert zu haben.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Otto Schneider, wird gegen den Grünen Sicherheitssprecher Peter Pilz zivil- und strafrechtlich vorgehen. Pilz hatte bei der Staatsanwaltschaft Graz eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, um im Zusammenhang mit einer angeblichen Intervention Schneiders beim Wiener Polizeigeneral Roland Horngacher eine Untersuchung in die Wege zu leiten. „Wir werden in den kommenden Tagen gegen Pilz Klagen wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung einbringen“, kündigte Schneiders Rechtsbeistand Michael Rami am Freitagnachmittag im Gespräch mit der APA an.

Der Chef der Wiener Staatsanwälte versichert, es habe entgegen anderslautender Behauptungen im Juni 2006 von seiner Seite keine Intervention beim mittlerweile außer Dienst gestellten und wegen Missbrauch der Amtsgewalt in erster Instanz abgeurteilten Wiener Landespolizeikommandanten gegeben. „Weder gab es ein Schreiben noch ein mündliches Ersuchen an Horngacher, ein Verwaltungsstrafen einzustellen“, stellte Schneiders Anwalt fest.

Der leitende Staatsanwalt hatte damals für das Nichtbeachten einer Stopptafel ein Strafmandat erhalten, das er offenbar nicht einfach hinnehmen wollte. Im Zuge eines Gesprächs mit Horngacher soll Schneider beiläufig darauf und auf die Chancen eines bereits konzipierten Einspruchs zu sprechen gekommen sein. Weiter sei das Thema allerdings nicht erörtert worden, betonte nun sein Anwalt. Schneider habe in weiterer Folge die Verkehrsstrafe – dem Vernehmen nach handelte es sich um 70 Euro – bezahlt.

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