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Causa Horngacher geht weiter

Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Mittwochabend entschieden einen Bericht in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins „News“ dementiert, wonach das gegen den suspendierten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher anhängige Verfahren „scharf auf der Kippe von Anklage und Verfahrenseinstellung“ stehen soll.

„Von einer angeblichen Verfahrenseinstellung kann keine Rede sein!“, versicherte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, der APA.

Der zuständige Staatsanwalt werde innerhalb der nächsten beiden Wochen seinen Vorhabensbericht fertig stellen und diesen zur Genehmigung der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium vorlegen. „Davor wird Horngacher noch ein Mal abschließend einvernommen, was sich ein wenig verzögert hat, weil sich der U-Richter darauf penibel vorbereiten wollte“, sagte Jarosch.

Gegen den seit August 2006 außer Dienst gestellten Horngacher wird wegen Geschenkannahme durch Beamte ermittelt, da er vom ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner zwischen 2000 und 2004 über Umwege jeweils Reisegutscheine des früher gewerkschaftseigenen Reisebüros Ruefa in der Höhe von über 8.000 Euro erhalten und teilweise auch eingelöst haben soll. Im Gegenzug könnte Horngacher – so zumindest die Verdachtslage – Elsner bzw. der BAWAG aus geheimen Polizeiberichten Exklusiv-Informationen über Geschäftspartner beschafft haben.

Daneben geht die Staatsanwaltschaft einem möglichen mehrfachen Verrat von Amtsgeheimnissen nach: Der Polizeigeneral steht unter anderem im Verdacht, Medien eine Polizeirazzia „gesteckt“, Rainhard Fendrichs Kokain-Akt an die Öffentlichkeit gespielt und einem „profil“-Journalisten auf seinem Laptop gespeicherte Audio-Dateien mit einer richterlich genehmigten, geheimen Telefonüberwachung zur Kenntnis gebracht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft räumt zwar ein, hinsichtlich der einzelnen Fakten sei die Beweislage unterschiedlich. „Sie ist aber auf jeden Fall ausreichend genug, um mit Bestimmtheit sagen zu können, dass die pauschale Behauptung nicht stimmt, der Fall stehe an der Kippe“, betonte Jarosch.

Horngachers Verteidiger soll dem Vernehmen nach zuletzt wiederholt bei der Staatsanwaltschaft vorgesprochen haben, um in einzelnen Punkten eine vorzeitige Einstellung zu erreichen. Die Behörde stellte sich jedoch auf den Standpunkt, sämtliche Vorwürfe sozusagen „in einem Aufwaschen“ erledigen zu wollen: Was von den zahlreichen Anschuldigungen letztlich übrig bleiben wird, sollte erst nach Vorliegen der Schlussanzeige des mit den Ermittlungen betrauten Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) und Horngachers abschließender Einvernahme entschieden werden.

„Und dabei bleibt es“, stellte Jarosch fest. Da der Vorhabensbericht, der entweder eine Rohfassung der Anklageschrift oder den Vorschlag, die Anzeige zurückzulegen, enthalten wird, von den übergeordneten Behörden eingehend geprüft werden muss, dürfte vermutlich frühestens im März feststehen, ob Horngacher vor Gericht muss. An seinen Schreibtisch wird der Landespolizeikommandant jedenfalls nicht mehr zurückkehren: Er wurde am 11. Jänner des Dienstes enthoben.

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