In der Causa geht es um Spenden an den Verein S2Arch rund um den einstigen grünen Wiener Gemeinderat Christoph Chorherr. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft den Spendern aus Immo- und Baubranche Bestechung und Chorherr Bestechlichkeit vor. Sie bestreiten das, und es gilt die Unschuldsvermutung.
Projektgesellschaft soll Einspruch eingebracht haben
Einspruch eingebracht hat laut der Tageszeitung "Standard" (Freitagausgabe) eine Projektgesellschaft der Erste Group, die 2018 gekauft wurde und der ein Gebäude in Wien-Donaustadt gehört. Gegründet wurde die Gesellschaft 2015. Die Spenden, die ihr die WKStA quasi zurechnet, flossen aber schon 2014, vom späteren Gründer der Gesellschaft.
Laut Einspruch betreffen die Vorwürfe daher Handlungen eines Dritten zu einer Zeit, als die angeklagte Firma noch gar nicht existierte. Die Begründung der WKStA, dass die angeklagten Personen "Entscheidungsträger der belangten Verbände (...) sind oder zum Tatzeitpunkt waren", schließe die Verbandsverantwortlichkeit daher aus. Über den Einspruch wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
(APA/Red)