Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will zur angeblichen anonymen Anzeige, die Grundlage für Hausdurchsuchungen u.a. bei Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gewesen sein soll, nichts sagen. Auszüge aus einem entsprechenden Brief stellte am Montag die Plattform "EU-Infothek" ins Internet. Gemutmaßt wird in dem Brief über angebliche Regierungsabsprachen zur Postenbesetzung.
Anzeige beinhaltet keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen ÖVP
In der nicht bestätigten anonymen Anzeige werden auch die Namen des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz und Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) genannt, die über die Bestellung von Peter Sidlo zum Finanzdirektor informiert gewesen sein sollen. Strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen die ÖVP-Politiker gibt es darin augenscheinlich aber keine. Ermittlungen sind derzeit nur gegen freiheitliche Politiker bekannt.
Staatsanwälte wehren sich gegen Unterstellungen
Die Ermittler in der Causa Casinos Austria wehren sich gegen Angriffe vonseiten der Politik nach den erfolgten Hausdurchsuchungen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Anzeigen auf ihre Stichhaltigkeit hin zu überprüfen und bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat den Sachverhalt aufzuklären, hieß es am Montag in einer Aussendung.
Zuvor hatten sich Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA), des Bundeskriminalamts, der WKStA und der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu einer Dienstbesprechung getroffen. Gegenstand war das weitere Vorgehen in der Datenforensik hinsichtlich der im Zuge der Hausdurchsuchung sichergestellten Daten. Demnach wird die Datensicherung zunächst vom Bundeskriminalamt abgeschlossen, in weiterer Folge werden die Daten in Abstimmung mit der WKStA ausgewertet.
"Die bisherige Verfahrensführung zeigt, dass das Bundeskriminalamt und die WKStA diese Aufgabe gründlich und gewissenhaft erfüllen", konterten die Staatsanwälte jüngsten Angriffen. Und weiter: "Die öffentlich vereinzelt geäußerte Unterstellung eines willkürlichen und unobjektiven Handelns entbehrt jeder Grundlage und wird von der Oberstaatsanwaltschaft Wien entschieden zurückgewiesen."
(APA/Red)