Eine Person hätte behauptet, gegen Geld Informationen zum Verfahrensstand zu erlangen. Dem wurde nachgegangen. Es seien aber weder ein außerberuflicher Kontakt zwischen Justizangehörigen in dieser Sache noch eine tatsächliche rechtswidrige Informationsweitergabe festgestellt worden, teilte die WKStA am Dienstag in einer Aussendung mit.
Kontaktpersonen seien “zum Teil frei erfunden”
Diese Ergebnisse seien insbesondere auch durch die rückwirkende Überprüfung des Telefonverkehrs bekräftigt worden. Auch die durchgeführten Vernehmungen hätten die ursprüngliche Verdachtslage nicht erhärtet. Kontaktpersonen seien “zum Teil frei erfunden” und angebliche Insiderinformationen “willkürlich konstruiert” worden. Es seien offene Quellen, Medienberichte und Gerüchte verwertet worden.
“Lediglich die Identität einer Person, die sich – nach den Erhebungsergebnisse einmalig und überdies erfolglos – bemüht hatte, durch einen Anruf Informationen zum Verfahrensstand zu beschaffen, konnte bis dato nicht erhoben werden”, hieß es in der Mitteilung weiter. Dieses abgebrochene Verfahren werde im Falle neuer Erkenntnisse fortgeführt.
(APA)