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"Carmina Burana"-Streit beendet

Der jahrelange Streit um die Miturheberrechte um Carl Orffs „Carmina Burana“ ist beendet. Orff bleibt alleiniger Urheber, wie ein Münchner Gericht entschied.

Der Münchner Komponist Carl Orff (1895-1982) bleibt alleiniger Urheber des Chorwerks „Carmina Burana“. Die 7. Zivilkammer des Münchner Landgerichts wies einen Miturheberanspruch der Erben Michael Hofmanns zurück, teilte das Gericht am Dienstag mit. Auf der Suche nach geeigneten Texten für ein geplantes Chorwerk auf den Codex Buranus hatte sich Orff 1934 an den Archivdirektor gewandt, den er vom Münchner Bachverein her kannte und um Rat und Hilfe gebeten. Mit dem 1937 in Frankfurt/Main uraufgeführtem Werk hatte Orff seinen ersten durchschlagenden Erfolg.

In den folgenden Jahren folgte nach Angaben des Gerichts ein intensiver Austausch über das nach den mittelalterlichen Vagantenliedern der Benediktbeurer Handschrift entstandene Projekt. Neben einem umfangreichen Briefwechsel hätten auch gemeinsame Treffen, so genannte „buranische Konferenzen“ stattgefunden. Nach Ansicht der klagenden Töchter Hofmanns belege der Schriftverkehr, dass von einer Miturheberschaft ihres Vaters auszugehen sei. Ihr 1968 gestorbener Vater habe nicht nur untergeordnete Hilfestellung geleistet, sondern eigene schöpferische Kraft in die Textauswahl zu dem Werk eingebracht.

Dieser Ansicht folgte das Gericht jedoch nicht. Zwar erweise sich Hofmann in seinen Kommentaren nicht nur als kundiger Philologe, sondern auch als musikalisch-künstlerisch einfühlsamer Gesprächspartner. Die Entscheidung über die künstlerische Gestaltung habe sich Orff aber immer vorbehalten, so dass er auch als alleiniger Urheber anzusehen sei, urteilte das Gericht. Auch sei nicht ersichtlich, worin bei der Auswahl der getroffenen Texte die geistige Schöpfung zu sehen sei, die Hofmann als individuelle Leistung zu dem Gesamtwerk beigetragen habe.

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