AA

Caner-Prozess in Wien: Anwälte verlesen Eröffnungsplädoyers

Mehrere Personen müssen sich mit Cevdet Caner vor Gericht verantworten.
Mehrere Personen müssen sich mit Cevdet Caner vor Gericht verantworten. ©APA (Sujet)
Der am Montag begonnene Betrugsprozess am Straflandesgericht Wien rund um die Milliardenpleite des Immobilienkonzerns Level One Group im Jahr 2009 wurde am Dienstag mit den Eröffnungsplädoyers von Staatsanwältin Martina Semper und der Anwälte des hauptbeklagten früheren Level-One-Chefs Cevdet Caner fortgesetzt.
Prozessauftakt in Wien

Die Staatsanwältin wirft den Angeklagten schweren gewerbsmäßigen Betrug, betrügerische Krida, Verabredung zu einer kriminellen Organisation und Geldwäsche vor. Dadurch sollen Banken und Anleihezeichner um insgesamt 145 Mio. Euro geschädigt worden sein. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Geld floss in Villen, Jachten und Privatjet

Semper wirft den Angeklagten vor, von Anfang an nach dem Prinzip “Loch auf, Loch zu” agiert zu haben. Sie hätten sämtliche Immobilienkäufe fremdfinanziert und das Risiko zur Gänze an die Banken und Anleihengläubiger abgewälzt. Sie hätten von Anfang an höhere Kredite aufgenommen als für den Erwerb der Liegenschaften notwendig gewesen wäre. Die Differenzbeträge seien in die Taschen der Angeklagten gewandert und für “tolle Autos, Villen, Jachten, einen Privatjet” ausgegeben worden. Bestehende Kredite seien durch neue, höhere Kredite refinanziert worden. Daneben seien Level-One-Anleihen vertrieben worden, wobei den Anlegern suggeriert worden sei, dass die Investitionen grundbuchbesichert und risikolos seien. Zinsen seien nicht aus Erträgen ausgeschüttet, sondern mit Geld von neuen Anlegern finanziert worden.

Cevdet Caner sei der “Kopf der Organisation, Entscheidungsträger und letzte Instanz” gewesen, führte die Staatsanwältin aus. Der zweitangeklagte Rechtsanwalt Bernd T. sei “Gründungsmitglied der kriminellen Vereinigung” gewesen und “federführend” in die Machenschaften eingebunden. Er habe Caner beraten und dessen Vorgaben in einen rechtlichen Rahmen gegossen.

Mehrere Personen angeklagt

Der Drittangeklagte Peter H. war laut Staatsanwältin Semper neben Bernd T. die rechte Hand von Caner, er habe Zahlungen koordiniert und sei auch an der Erstellung der Kapitalmarktprospekte beteiligt gewesen. “In Finanzsachen stand Caner niemand näher als Peter H.”, so Semper. ,

Finanzdirektor der Level One Group sei Herbert A. gewesen. Er sei in viele ungerechtfertigte Transaktionen nicht nur eingebunden, sondern auch an der Planung beteiligt gewesen, aber auch an der Platzierung und dem Vertrieb der Anleihen.

Der fünfte Angeklagte Gernot Sch. wiederum habe mit Caner, Bernd T. und Peter H. bereits im Mai 2005 die Gesellschaft Greenbridge für den Vertrieb der Anleihen gegründet. Wolfgang H. schließlich sei 2006 dazugekommen und sei als Projektleiter für die Begebung neuer Anleihen zuständig gewesen. Er habe gewusst, dass wesentliche Informationen in den Kapitalmarktprospekten verschwiegen worden und Geld zweckwidrig verwendet worden sei.

Finanzkrise war Schuld an Pleite

Für Anwalt Michael Rohregger war Caner jedoch kein Täter, sondern ein Opfer, dem die internationale Finanzkrise der Jahre 2007/2008 kurz vor dem geplanten Börsengang einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht hat. “Ja, das Projekt ist wegen der Wirtschaftskrise gescheitert, aber das ist nicht strafbar”, sagte Rohregger. Ohne die Finanzkrise wäre das Immobilienportfolio der Level One heute ein Vielfaches wert und niemand hätte Geld verloren.

Nach Ausbruch der Krise sei Level One in Finanzierungsschwierigkeiten geraten und die Gläubigerbank Credit Suisse habe das Unternehmen zerschlagen.

Anträge der Anwälte von Caner und der fünf Mitangeklagten Peter H., Bernd T., Herbert A., Gernot Sch. und Wolfgang H. auf Nichteinbeziehung des Sachverständigen Martin Geyer wegen Befangenheit und auf eine Verschiebung der Hauptverhandlung wurden zu Beginn der heutigen Sitzung vom Gericht abgewiesen.

Antrag auf Verschiebung der Verhandlung abgelehnt

Der Sachverständige Geyer habe bei den Ermittlungen gegen die angeklagten Level-One-Manager nicht eigenständig gehandelt, sondern unter Anleitung der Staatsanwaltschaft und sei daher nicht befangen, begründete der vorsitzende Richter Michael Tolstiuk die Entscheidung. Die ebenfalls beantragte Verschiebung wegen einer möglichen Anklage gegen einen weiteren mutmaßlichen Mittäter hätte das Verfahren ebenfalls zu sehr verzögert, die Republik Österreich sei am 20. September 2018 bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überlanger Verfahrensdauer zu einer Geldstrafe verurteilt worden, sagte Tolstiuk.

Abgewiesen wurde auch der Antrag des Zweitangeklagten Bernd T. auf eine Verschiebung der Verhandlung, weil der Angeklagte keine ausreichende Einsicht in die Originalakten erhalten habe – was von den Anwälten als Verfahrensmangel gerügt wurde.

Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt

Noch keine Entscheidung gibt es über den von Caners Anwalt Michael Rohregger gestellten Antrag auf sofortigen Freispruch mit der Begründung, dass es bereits in Deutschland Ermittlungen in der Sache gegeben habe, die von der Staatsanwaltschaft Berlin allerdings rechtskräftig eingestellt worden seien. Hierzu will das Gericht noch Auskünfte von der Staatsanwaltschaft Berlin einholen.

Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9.45 Uhr fortgesetzt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Caner-Prozess in Wien: Anwälte verlesen Eröffnungsplädoyers
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen