Campen in ganz Göfis verboten

Göfis. (etu) In den letzten Jahren haben Notreisende immer wieder ihre Lager in den Wiesen und Wäldern der Gemeinde Göfis aufgeschlagen. Das Problem dabei war die nicht ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls. Auf Wunsch von Bürgermeister Helmut Lampert (ÖVP) beschloss die Gemeindevertretung mehrheitlich, das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem gesamten Gemeindegebiet zu verbieten. „Die Campingverordnung wurde erlassen, um ein schnelleres Eingreifen der Behörden zu ermöglichen“, erklärt Lampert. Ausgenommen davon ist das Campieren auf Grundstücken, in deren Nähe ausreichende sanitäre Anlagen vorhanden sind – sofern das Einverständnis des Grundeigentümers vorliegt. Anlass für diese neue Verordnung waren Roma, die gelegentlich in Göfis ihr Lager aufschlagen und Müll hinterlassen.
Strengere „Spielregeln“
„Wir stehen diesem neuen Verbot sehr kritisch gegenüber“, meint Vizebürgermeisterin Caroline Terzer (Grüne und Parteifreie, Bürgerliste Göfis). „Es ist selbstverständlich und richtig, dass gegen das illegale Ablagern von Müll vorgegangen wird.“ Im Vorarlberger Gesetz für Naturschutz und Landschaftsentwicklung sei jedoch bereits klar verankert, dass das Ablagern von Abfällen jeder Art außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze verboten ist und bei Verstoß rechtliche Schritte eingeleitet werden können. „Es existiert also bereits eine rechtliche Handhabe für das in Göfis vorliegende Problem. Wir sehen daher keine Veranlassung, das Campen im ganzen Ortsgebiet zu verbieten. Diese Verordnung schränkt die Bürgerrechte aller ein und trifft auch jene, die sich an die herrschenden Gesetze halten“, so Terzer weiter. Bürgermeister Lampert kontert: „Nach den bisherigen gesetzlichen Grundlagen war es nur möglich einzugreifen, wenn die ,Vermüllung‘ schon stattgefunden hat. Dies war in den letzten Jahren mehrfach entlang der Ill der Fall.“
Negative Auswirkungen?
Terzer kritisiert, dass nach Inkrafttreten der Campingplatzverordnung Personen, die beim illegalen Campieren erwischt werden, von der Polizei umgehend verwiesen werden können. Davon wären beispielsweise auch Kinder betroffen, die im Wald „zelten“, Jugendliche, die nach einem „Festle“ draußen übernachten, Fischer, die sich schon am Vorabend bei der Angelstelle einfinden und dort übernachten, oder obdachlose Personen, die gelegentlich in einem versteckten Winkel des Waldes übernachten (auch wenn sie keinen Müll hinterlassen). „Negative Auswirkungen der Verordnung auf die Göfner Bevölkerung seien nicht zu erwarten, da es bei Einhaltung der sanitären Vorschriften und bei Zustimmung des Grundeigentümers keine Einschränkungen gibt“, so Lampert abschließend.