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Callgirl-Prozess geht bald ins Finale

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Nächste Woche - am Donnerstag - dürfte der "grenzüberschreitende" Callgirl-Prozess in Korneuburg zu einem Abschluss kommen.

Der Korneuburger Prozess um grenzüberschreitenden Prostitutionshandel geht nächste Woche ins Finale. Am Donnerstag (7. Dezember) soll den Plädoyers zu Mittag ein Urteil folgen, sagte Richter Helmut Neumar am Freitagnachmittag nach Abschluss der Zeugenbefragungen und Verlesungen.

Des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels angeklagt sind der 49-jährige Chef eines Escort-Service und ein Wiener Nachtclubchef (65).

Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, zum Teil minderjährige Mädchen aus Litauen zum Zweck der Prostitution ins Land geholt zu haben. Der Fall hat als Affäre um einen Callgirl-Ring mit teilweise prominenter Kundschaft Schlagzeilen gemacht. Die Mädchen hätten freiwillig gearbeitet, so die Verantwortung des Erstangeklagten.

Belastende Aussagen, in denen von Zwang, Nötigung und Vergewaltigungen die Rede war, tat er am Freitag dahingehend ab, dass die Vorwürfe von jenen Mädchen stammten, die sein heute als Zeuge aufgetretener Expartner „abgezogen“ habe. Verlesen wurden auch Aussagen, wonach der Erstangeklagte die litauischen Mädchen „menschenverachtend“ behandelt und als „Ware“ betrachtet habe.

Zu einer 16-Jährigen befragt, die mit dem Pkw von Prag abgeholt worden war, erklärte der Nachtclubchef, das außerordentlich hübsche Mädchen sei zur Kabaretteröffnung gekommen – mit Zylinder und Kostüm sei sie das Markenzeichen für die Neupositionierung als Variete gewesen. Maßnahmen, um zu verhindern, dass keine Minderjährigen in das „Geschäft“ rutschen, habe er nicht getroffen – der 65-Jährige verließ sich diesbezüglich auf seinen Geschäftsführer und den Escort-Service-Chef.

Der „Branchenkonkurrent“ des 49-Jährigen – wie dieser bereits wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels in Haft gewesen – meinte, dieser sei „das schwarze Schaf der Branche“, habe sich in der „Szene“ wichtig gemacht und möglichst viele Mädchen ins Land geholt, um sie selbst „ausprobieren“ zu können.

Ein anderer Zeuge – Bekannter aus dem Gefängnis – konnte sich über den 49-Jährigen nicht beschweren: Dieser habe ihn in Begleitung von vier, fünf Mädchen bei seinen Freigängen auf „Party-Nächte“ eingeladen. Die Mädchen hätten seinen Kumpel „vergöttert“.

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