AA

BZÖ-Prügel: "Alles nicht wahr!"

Siegfried Kobal, der Leibwächter von BZÖ-Obmann Peter Westenthaler, weist in der so genannten orangen Prügelaffäre alle Anschuldigungen zurück. Die Stellungnahme im Wortlaut!

In einer der APA übermittelten Stellungnahme hält Kobal fest, dass der Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, nicht verprügelt worden sei. „Es gab keine Prügelei und keine Rauferei.“ Der Bodygard nimmt auch Westenthaler ausdrücklich in Schutz. Der BZÖ-Obmann habe ihm keinen Auftrag zum Einschreiten gegeben, erklärt Kobal.

Pöchinger hatte dem Bodyguard vorgeworfen, ihn am Wahlabend in einem Lokal verprügelt zu haben. Westenthaler hat der Anzeige Pöchingers zufolge davor dazu aufgerufen, ihn aus dem Lokal zu werfen („Haut’s die Arschlöcher raus“). Westenthaler hat das zuletzt dementiert und eine Verleumdungsklage angekündigt.

Kobal bezeichnet die Vorwürfe in der der APA übermittelten Stellungnahme als „absurd“. Er sei den ganzen Wahlabend an der Seite Westenthalers gewesen. „Herr Westenthaler war in keinerlei Streitereien, Konflikte oder sonstige Auseinandersetzungen involviert“, sondern habe gemeinsam mit seiner Frau sowie Kollegen und Freunden den Wahlerfolg gefeiert. „Herr Westenthaler hat mir zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag oder Hinweis für eine Handlung oder ein Einschreiten gegeben, auch nicht im Zusammenhang mit der behaupteten Wegweisung des Herrn Pöchinger. Auch andere Behauptungen, Herr Westenthlaer hätte irgendjemand beschimpft oder bedroht, sind völlig haltlos.“

Der Leibwächter schildert den Vorfall als vollkommen harmlos: „Wahr ist, dass ich Herrn Pöchinger – damals ohne Kenntnis der Person – aufgrund seines Verhaltens und seiner augenscheinlich starken Alkoholisierung gebeten habe, das Lokal zu verlassen und habe ihn auch zum Ausgang begleitet. Herr Pöchinger verharrte dann noch telefonierend einige Zeit vor dem Lokal bis er sich via Taxi auf den Heimweg machte. Es gab keine Prügelei und keine Rauferei.“

Kobal wurde bisher noch nicht von der Staatsanwaltschaft dazu einvernommen. Ein Termin dafür sei mit den Behörden für nächste Woche akkordiert. Er werde dabei das gleiche aussagen, wie in dieser Stellungnahme, kündigte der Sicherheitsbeauftragte an.

Die Tatsache, dass Kobal bisher noch nicht einvernommen wurde, ist auch der Grund dafür, dass die Anzeige wegen Körperverletzung bisher „gegen Unbekannt“ lautet. Eine zweite Anzeige des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) hat allerdings sehr wohl einen namentlichen Adressaten, nämlich BZÖ-Obmann Westenthaler. Ihm wird vom LVT Beteiligung an einer Körperverletzung sowie an einer Nötigung vorgeworfen, wie Staatsanwalt Walter Geyer der APA bestätigte. Ersters Delikt würde an einem Bezirksgericht abgehandelt und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bedroht, zweiteres am Landesgericht und könnte eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Folge haben.

Die Staatsanwaltschaft wird den Akt nächste Woche an die Oberstaatsanwaltschaft weiter leiten, wie das bei Fällen von großem öffentlichem Interesse so üblich ist. Diese entscheidet dann über eine eventuelle Anklageerhebung – eine Vorlage an das Justizministerium ist dem Vernehmen nach nicht vorgesehen. Wie Geyer betonte, müsste in einer eventuellen Anklage nicht das vom LVT angezeigte Delikt enthalten sein. Die Staatsanwaltschaft entscheide selbstständig, welche strafrechtliche Relevanz dem beigemessen werde.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • BZÖ-Prügel: "Alles nicht wahr!"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen