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bwin-Chefs festgenommen

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Die beiden Vorstände des österreichischen börsenotierten Sportwettenanbieters bwin, Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, sind heute, Freitag, in Monte Carlo wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel festgenommen worden.

Im Zuge einer bwin-Pressekonferenz in Monte Carlo seien die beiden Vorstände von “einer französischen Behörde” in Gewahrsam genommen worden und seien “derzeit noch immer bei der Polizei”, sagte bwin-Sprecherin Karin Klein zur APA.

Eine Anhörung ist für morgen, Samstag, Früh vor einem Gericht im südfranzösischen Nizza angesetzt. Während der Bekanntgabe der Partnerschaft mit dem französischen Erstligisten AS Monaco im Zuge einer Pressekonferenz seien die beiden Vorstände “zur Befragung hinsichtlich angeblicher Verletzungen des französischen Glückspielrechts heute Nachmittag in Gewahrsam genommen” worden, hieß es in einer ad-hoc-Mitteilung.

bwin-AR-Chef hält Festnahme für staatliche Willkür

„Ich halte das für einen ungeheuerlichen
rechtsstaatlichen Willkürakt, es handelt sich geradezu um
’Staatsterrorismus’ und dient nur zur Sicherung des Staatsmonopols“,
erklärte bwin-Aufsichtsratschef und bwin-Großaktionär Hannes Androsch
am Freitag zu der am selben Tag erfolgten Festnahme der beiden
Vorstandschefs des börsenotierten österreichischen
Sportwettenanbieters in Südfrankreich.

Die Pikanterie dabei sei, dass die Festnahmen durch Vertreter
französischer Behörden gerade in Monaco erfolgt seien, das im
Vergleich zu den Sportwettanbietern wie bwin „eine Spielhölle“ sei.

„Das ist eine Heuchelei und steht auch im Widerspruch zum
europäischen Recht und der europäischen Rechtsprechung wie das
Gambelli-Urteil, meinte Androsch am Freitagnachmittag zur APA.

Die Festnahme der beiden Vorstände Manfred Bodner und Norbert
Teufelberger sei auch eine Verletzung der Menschenrechte, da es
keinen Grund zur Festnahme gegeben habe. Eine Einvernahme hätte auch
ohne Festnahme stattfinden können.

„Faktum ist, wir wissen nicht genau, was die Behörden wirklich
wollen“, so Androsch. In Europa seien „irgendwelche seltsamen Kräfte
am Werk“, die das Staatsmonopol sichern wollten. „Wenn der Staat es
macht, ist es erlaubt, wenn es ein Privater macht und dem Wettbewerb
unterliegt, dann nicht. Das ist alles absurd und widerspricht dem
Binnenmarkt, der Dienstleistungsdirektive und europäischen
höchstgerichtlichen Entscheidungen“, so Androsch.

„Unsere Anwälte sind bereits dorthin unterwegs. Was wir in
weiterer Folge machen, werden wir sehen“, so Androsch weiter. Das
österreichische Außenamt in Frankreich sei bereits über die Botschaft
ersucht worden, bei den französischen Behörden Aufklärung zu
erhalten.

„Wo sind wir denn, wo ist der gemeinsame Binnenmarkt“, führte
Androsch im Gespräch aus. Um Alkoholkranke zu vermeiden würden ja
auch nicht die Weinbauern verstaatlicht.

Zum ebenfalls heute bekannt gewordenen Verbot für bwin, in Bayern
Sportwetten anbieten zu dürfen, meinte Androsch, dies sei eine
„ungeheuerliche Sauerei der gierigen deutschen Bundesländer“, wobei
Schleswig-Holstein eine Ausnahme sei. Auch einem privaten
Wettanbieter sei es möglich, Spielerschutz zu gewährleisten und für
Fiskus und Sportverbände von Nutzen zu sein.

„Sportwetten ist immer mehr Entertainment und Lifestyle, warum
soll das unerlaubtes Glücksspiel sein“, so Androsch. Aber natürlich
seien die Sportwettenanbieter auch keine „Sparkassenvereine“.

Die bwin-Aktien sind an der Börse indes weiter ausgesetzt.

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