Anlass war die Suche nach einem angeblichen "Maulwurf" im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), der die Abgeordnete über interne Vorgänge informiert haben soll.
Handy von Krisper (NEOS) hätte beschlagnahmt werden sollen
Krisper war zu dieser Zeit im parlamentarischen U-Ausschuss zur BVT-Affäre tätig. Die Beschlagnahmung des Handys einer Abgeordneten wäre ein drastischer Eingriff in das freie Mandat. Wohl auch deshalb lehnte die Staatsanwaltschaft Wien das Begehren des BAK ab. Der Antrag dazu wurde im Mai noch unter der Amtszeit von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gestellt, die Absage kam in den ersten Tagen der neuen, parteifreien Regierung, berichteten der "Standard" und die Tageszeitung "Österreich" Mittwochabend. Das BAK ist Teil des Innenministeriums, die Staatsanwaltschaft ressortiert hingegen zum Justizministerium.
Die NEOS hatten bereits vor der Aufdeckung der geplanten Beschlagnahmung den Nationalen Sicherheitsrat einberufen, um über das BVT zu beraten. Er wird nun binnen vierzehn Tagen zusammentreten.
Kickl zeigt sich "entsetzt"
FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl, hat sich "entsetzt" über die Berichte gezeigt, wonach das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) die Beschlagnahmung des Mobiltelefons einer NEOS-Abgeordneten angeregt haben soll. Demnach erfolgte diese Empfehlung an die Staatsanwaltschaft im Zuge einer Ermittlung im Mai 2019, also in den letzten Tagen seiner Amtszeit als Innenminister.
"Ich kann versichern, dass weder ich noch mein Kabinett oder das Generalsekretariat über diese beabsichtigte Maßnahme informiert waren. Hätte ich davon erfahren, hätte ich mich deutlich gegen einen derartigen Schritt ausgesprochen. In den persönlichen Bereich von Nationalratsabgeordneten einzugreifen, geht aus meiner Sicht überhaupt nicht. Das hebelt auch die parlamentarische Immunität aus", so Kickl.
Kickl verweist darauf, dass das BAK im Zuständigkeitsbereich der damaligen ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler gelegen sei und empfahl, "bei ihr nachzufragen, ob sie über diesen gravierenden Schritt informiert war und wenn ja, ob sie ihre Zustimmung gab".
(APA/Red)