Bußgelder, Ausnahmen, Regeln: Das müssen Autofahrer über das Rechtsüberholen wissen

Rechtsfahrgebot in Österreich: Diese Regeln kennen viele nicht
©APA (Symbolbild)
Auf deutschen Autobahnen ist das Rechtsüberholen unter bestimmten Bedingungen erlaubt – in Österreich bleibt es hingegen fast immer verboten.
Autofahrer in Deutschland dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nur links überholen. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen erlaubt ist – ohne dass ein Bußgeld droht:
Zulässige Szenarien laut StVO:
- Abgehende Fahrstreifen (§ 7a Abs. 1 StVO): Sobald ein Fahrstreifen erkennbar von der Hauptfahrbahn abzweigt, darf rechts schneller gefahren werden.
- Einfädelungsstreifen: Auch hier ist ein schnelleres Fahren rechts erlaubt, sofern es der Verkehrsfluss erfordert.
- Stau oder stockender Verkehr (§ 7 Abs. 2 StVO):
- Steht der Verkehr links, darf rechts mit max. 20 km/h überholt werden.
- Rollt der linke Verkehr mit max. 60 km/h, ist rechts mit bis zu 80 km/h erlaubt – die Differenz darf jedoch 20 km/h nicht übersteigen.
Bußgelder bei Missachtung
Wer dennoch unrechtmäßig rechts überholt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:
- Innerorts: rund 60 Euro
- Außerorts: mindestens 128,50 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- Mit Gefährdung: 148,50 Euro
- Bei Unfallfolge: 173,50 Euro
Zudem unterscheidet die StVO klar zwischen abgehenden Fahrstreifen (teilweise erlaubt) und Ausfädelungsstreifen (nie schneller als Hauptfahrbahn erlaubt).
In Österreich: Rechts überholen bleibt verboten
Wie der ÖAMTC betont, gilt in Österreich ein strikteres Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Straßen – rechts zu überholen ist hier grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen.
Erlaubte Ausnahmen laut österreichischer StVO:
- Der Vordermann blinkt links ab und ordnet sich links ein – dann darf rechts überholt werden.
- Fahrende Schienenfahrzeuge dürfen rechts überholt werden, wenn genug Platz vorhanden ist.
- Straßendienstfahrzeuge auf anderen Spuren dürfen ebenfalls rechts passiert werden, sofern ein sicheres Überholen links nicht möglich ist.
- Kolonnenverkehr: Bei dichtem Verkehr (z. B. auf Stadtautobahnen), wenn sich rechts mindestens drei Fahrzeuge gleichmäßig bewegen, darf diese Kolonne auch schneller sein als ein links fahrendes Fahrzeug – ein einzelnes Fahrzeug darf jedoch nicht rechts überholen.
Wichtige Fakten im Überblick
Deutschland – erlaubt unter bestimmten Bedingungen:
- Bei Stau: max. 20 km/h Differenz erlaubt
- Bei langsamen Verkehr (≤ 60 km/h): max. 80 km/h rechts
- Auf abgehenden oder Einfädelungsstreifen
Österreich – fast immer verboten:
- Nur bei spezifischen Sonderfällen wie Linksabbiegern oder Schienenfahrzeugen erlaubt
- Im Kolonnenverkehr dürfen mehrere Fahrzeuge rechts schneller fahren – Einzelüberholmanöver sind verboten
Bußgelder in Deutschland:
- Innerorts: ab 60 €
- Außerorts: ab 128,50 €
- Mit Gefährdung: 148,50 €
- Mit Unfall: 173,50 €
(VOL.AT)