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Buslenker muss vor Gericht

Im März 2005 war in Wien-Floridsdorf eine Straßenbahn in einen Autobus gekracht. Der Lenker des Autobusses eines privaten Unternehmens muss vor Gericht. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.

Dem Lenker wird fahrlässige Gemeingefährdung mit Todesfolge vorgeworfen. Dem vorbestraften Lenker drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft. Bei dem Unfall waren zwei Businsassen, ein vierjähriger Bub und ein 16-jähriger Jugendlicher, getötet worden.


Vorrangzeichen missachtet

Der Unfall ereignete sich nach einem langen Einkaufssamstag knapp vor 19.00 Uhr. Laut Strafantrag missachtete der Lenker beim Einbiegen in die Kreuzung Rechte Nordbahngasse-Schlosshofer Straße das Vorrangzeichen der Straßenbahn.

Er soll außerdem “vergessen” haben, nach links zu schauen, ansonsten hätte er die Straßenbahn bemerkt. Selbst eine Vollbremsung der Straßenbahn konnte den Zusammenstoß nicht verhindern.


Prozessstart frühestens im August

Die Richterin will zu dem Prozess einen Verkehrssachverständigen hinzuziehen. Der Gutachter soll klären, mit welcher Geschwindigkeit der Bus unterwegs war.

Auch die Tachoscheibe soll zu diesem Zweck noch untersucht werden. Der Prozess soll daher frühestens im August stattfinden.

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