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Bush will Durchbruch in Klima-Streit

Berlin/Washington - US-Präsident George W. Bush hofft nach seinen überraschenden Äußerungen zur Klimapolitik nun auf einen Durchbruch beim G-8-Gipfel.

Ihm gehe es „absolut“ um verbindliche Ziele zur Schadstoffreduzierung, an denen aber auch Boom-Länder wie China und Indien beteiligt werden sollten, sagte Bush in einem am Freitag veröffentlichten ZDF-Interview. Bush will in mehreren Konferenzen mit den 15 größten Schadstoffproduzenten bis Ende kommenden Jahres konkrete Ziele festlegen.

Bushs Initiative wurde weltweit begrüßt. Der britische Premierminister Tony Blair bezeichnete sie als wichtigen Fortschritt. Aber „natürlich möchte ich, dass die ganze Sache noch viel weiter geht“, sagte Blair. Die USA hätten aber erstmals eindeutig bekundet, Teil einer Vereinbarung zu sein. „Erstmals haben wir die Möglichkeit, ein globales Abkommen mit den USA zu erreichen“, fügte er hinzu.

Auch die EU sprach von einer wegweisenden Rede Bushs. Sie sei „extrem wichtig und eine sehr willkommene Neuigkeit“ vor allem im Hinblick auf das G-8-Treffen, sagte EU-Energiekommissar Andris Piebalgs. Australien stellte sich hinter Bushs Vorschlag, mit den 15 größten Umweltverschmutzern bis Ende des kommenden Jahres ein gemeinsames Emissionsziel zu vereinbaren. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bereits am Donnerstag die Initiative begrüßt.

Bush sagte, Merkel sei besorgt gewesen, ob er ein Forum akzeptieren würde, in dem die Welt nach dem Ablauf des Kyoto-Protokolls 2012 über Klimaschutz diskutieren könne. „Jetzt habe ich meinen starken Willen bekundet, mit ihr und anderen in solch einem Rahmen zu arbeiten. Und ich habe vorgeschlagen, dass es ein guter erster Schritt zum Erfolg wäre, wenn die Schadstoff-Hauptproduzenten zusammen kommen und bis Ende 2008 ein internationales Ziel festlegen. Das meine ich sehr ernst und daran will ich mitarbeiten“, erklärte Bush. „Angela sollte stolz darauf sein, die Staatengemeinschaft auf diesen Weg zu führen.“

Unterdessen hat sich die deutsche Polizei im wochenlangen Rechtsstreit mit Globalisierungsgegnern mit ihrer Forderung nach einem umfassendem Demonstrationsverbot rund um das G-8-Treffen durchgesetzt. In letzter Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Greifswald dem Einspruch der Sicherheitsbehörden gegen eine Lockerung der massiven Einschränkungen statt. Die Richter erlaubten jedoch einen Protestmarsch auf einer Bundesstraße, die nach Heiligendamm führt.

Die räumlichen und zeitlichen Auflagen für Demonstrationen während des Gipfels kommende Woche seien rechtmäßig und verstießen nicht gegen das Grundgesetz, befanden die Richter. Sie hoben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom vergangenen Freitag teilweise auf, das ein von der Polizei verhängtes Kundgebungsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometer um den zwölf Kilometer langen Sicherungszaun rund um Heiligendamm gelockert hatte. Ein Bündnis von Globalisierungskritikern hatte für den 7. Juni einen Sternmarsch zum Tagungsort geplant.

Die Organisatoren des Sternmarsches kritisierten das Urteil umgehend. „Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8-Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland“, sagte der Anwalt der Sternmarschorganisatoren, Carsten Gericke. Ein Eil-Antrag beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung von Grundrechten werde eingereicht. „Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die G-8-Politik nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren“, erklärte ein Bündnis. Das Oberverwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei keine konkreten Gefahren nachgewiesen, erklärten die Organisatoren.

Die Polizei in Rostock will über eine so genannte Allgemeinverfügung vom 30. Mai bis 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort öffentliche Versammlungen und Aufzüge verbieten. Während des Treffens vom 6. bis 8. Juni soll die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer rund um den zwölf Kilometer langen Zaun erweitert werden. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die G-8-Staats- und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind für die Zeit vom 2. bis 8. Juni Versammlungen untersagt worden. Der Streit um dieses Versammlungsverbot ist noch beim Oberverwaltungsgericht anhängig.

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