Auf der Straße sind solche Aktionen logischerweise verboten. Auf privaten Grundstücken obliegt es dem Besitzer, ob er so etwas zulässt. Aus rechtlicher Sicht wäre es möglich, Schadenswiedergutmachung einzufordern oder die Verantwortlichen anzuzeigen, lässt uns Müller wissen.
Keine Szene in Vorarlberg
Es gibt immer wieder solche reifenmordenden Aktionen. Hin und wieder sind wir dabei und können dementsprechend schnell handeln. Zusätzlich sind natürlich unsere Zivilfahrzeuge im Einsatz, führt er weiter aus.
Dabei glaubt er aber nicht, dass es in Vorarlberg eine richtige Szene gibt: Die Szene bildet sich nach Bedarf, wenn ein paar junge Leute zusammenkommen und Einer dem Anderen zeigt, wie er seine Reifen durchdrehen lassen kann. Wir überprüfen anschließend, ob die Reifen noch Profil haben. Wenn das nicht der Fall sein sollte, wird ihm das Kennzeichen abgenommen und er fährt mit diesem Fahrzeug nicht mehr weiter.
Ratschlag an Betroffene
Wenn das mein Grundstück wäre, würde ich eine Besitzstörungsklage einreichen rät er. Die Fahrzeugbesitzer lassen sich mit Sicherheit ermitteln und in diesem Falle kann man auch Schadensersatz fordern. Das kostet einiges an Geld und man kann davon ausgehen, dass solche Aktionen dann nicht mehr stattfinden.
Die Firma Rupp denkt derzeit darüber nach, rechtliche Schritte einzuleiten.
Video: Burnout-Action
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Interview mit Meinrad Müller vom LPK Bregenz
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