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Burgtheater - Prozess hat begonnen: Stantejsky klagt an

Burgtheater - Prozess um Entlassung Stantejskys hat begonnen
Burgtheater - Prozess um Entlassung Stantejskys hat begonnen ©APA
Im Wien hat am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) am Montagnachmittag der Prozess um die Entlassung der Burgtheater-Vizedirektorin Silvia Stantejsky begonnen.
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Wie Richter Helge Eckert durchblicken ließ, dürfte Stantejsky, die persönlich zum Verhandlungsauftakt erschienen war und ihre Entlassung als unzulässig und sozialwidrig bekämpft, nicht unbedingt erstklassige Karten haben.

Burgtheater – Prozess in Wien beginnt

Eckert belehrte gleich zu Beginn die Klägerin, die nach 33-jähriger Tätigkeit an der Burg wegen vom Dienstgeber behaupteter Untreue sowie groben Vertrauensmissbrauchs vor die Tür gesetzt worden war, für diesen Schritt wäre in ihrem Fall bereits eine “objektive Befürchtung, dass Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind” ausreichend gewesen.

In Folge ihrer Feder führenden Tätigkeit – Stantejsky war immerhin lange kaufmännische Geschäftsführerin – komme bei ihr nämlich “ein besonders hoher Sorgfaltsmaßstab zum Tragen”, gab der Richter zu bedenken. In ihrem Fall hätten somit schon “Handlungen, die eine Nähe zur Strafbarkeit ausweisen” eine Entlassung gerechtfertigt, verwies Eckert auf Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH). Ein Vorliegen von Untreue im Sinne des Strafgesetzbuchs sei gar nicht notwendig.

Stantejsky zeigt sich optimistisch

Stantejsky und ihre Anwältin Isabell Lichtenstrasser wollen dessen ungeachtet ihre Klage weiter durchziehen und zeigten sich vor den erschienenen Medienvertretern zuversichtlich, am Ende zu obsiegen. Äußerst optimistisch gab sich allerdings auch Bernhard Hainz, der Rechtsvertreter des Burgtheaters. Er erklärte, man könne Stantejsky derzeit drei Veruntreuungen, einen Betrug sowie infolge des von ihr betriebenen “Schwarzgeldsystems” einen Steuerschaden in Höhe von drei bis fünf Millionen Euro zuschreiben.

Auf Unregelmäßigkeiten bei der finanziellen Gebarung sei man aufmerksam geworden, als die 59-Jährige 9.000 Euro zur Abdeckung ihres privaten Kreditkarten-Kontos heranzog. Laut Hainz war diese Überweisung der unmittelbare Entlassungsgrund.

Vorwürfe gegen Stantejsky

Bei weiteren Recherchen sei dann zutage getreten, das sich Stantejsky weitere 40.000 Euro zulasten der Burg auf ihr Konto überwiesen habe. “Wofür das Geld verwendet worden ist, ist ungeklärt”, bemerkte Hainz im Gespräch mit der APA. Darüber hinaus habe Stantejsky einem Regisseur – seinen Namen wollte der Anwalt gegenüber der APA nicht bekannt geben – ein Honorar von 180.000 Euro nicht ausbezahlt, sondern offenbar für eigene Zwecke verwendet. In diesem Zusammenhang habe sie sogar eine “Belegfälschung” begangen, so Hainz. Sie habe dem betreffenden Regisseur “Belege unterschoben, ohne das ausgewiesene Geld an ihn ausbezahlt zu haben”.

Weiters warf der Anwalt Stantejsky vor, auch Honorare für den ebenfalls entlassenen Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann einbehalten zu haben. Darüber hinaus soll sich Stantejsky eine höhere Betriebspension “erschlichen” haben, indem sie diese “ohne Rücksprache mit der Holding und ohne den Eigentümervertreter informiert zu haben, höher datierte”, wie Hainz feststellte.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Für Stantejsky gilt die Unschuldsvermutung. Zwar erklärte Hainz im ASG, die ehemalige Vizedirektorin sowie Ex-Burgtheaterdirektor Hartmann würden von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA), welche die Vorgänge an der Burg auf mögliche strafbare Tatbestände prüft, mittlerweile als Beschuldigte geführt. Doch Behördensprecher Ernst Mayer dementierte das auf APA-Anfrage. “Die beiden wurden bei uns angezeigt, sind aber noch nicht Beschuldigte”, meinte der WKStA-Sprecher.

Formal habe man gegen Hartmann und Stantejsky noch keine Erhebungen eingeleitet, “weil wir noch Unterlagen beischaffen und diese mit unseren Experten prüfen müssen”. Erst nach Sichtung und Bewertung sämtlicher Dokumente werde entschieden, ob auf Basis des Beweismaterials die Verdachtslage für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens “gegen konkrete Personen” ausreicht, betonte Mayer.

Prozesspause bis Sommer

Der von Stantejsky angestrengte arbeitsrechtliche Prozess macht unterdessen zumindest bis zum Sommer Pause. Der Richter erteilte den Streitparteien mehrere “Arbeitsaufträge”. Die Klägerin muss sich in einem Schriftsatz zu Geldbewegungen über ihr Privatkonto äußern und zu einigen Geschäftsfällen Stellung nehmen. Bei diesen von ihr durchgeführten Transaktionen hat Stantejsky Personen zu benennen, die vor bzw. nach ihrer Umsetzung von diesen Transaktionen Kenntnis hatten.

Das Burgtheater wiederum muss darlegen, ob eine – von dieser offenbar behauptete – Arbeitsüberlastung oder Erkrankung Stantejskys bekannt war und weshalb gegen ersteres nicht Abhilfe geschafft wurde. Weiters soll es angeblich Gespräche um die Möglichkeit einer Aufhebung der Entlassung gegeben haben, wozu sich die Burg ebenfalls zu äußern hat.

Ein Termin, wann das Verfahren seine Fortsetzung erfahren wird, wurde am Ende der heutigen ersten Tagsatzung nicht festgelegt.

(APA)

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