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Burgenland: Takenstellenräuber zu Hafststrafe verurteilt

Fünf Jahre Haft setzte es für einen Tankstellenräuber im Burgenland.
Fünf Jahre Haft setzte es für einen Tankstellenräuber im Burgenland. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Symbolbild)
Ein 35-Jähriger wurde am Mittwoch vom Landesgericht Eisenstadt zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er sieben Raubüberfälle in der Steiermark und im Burgenland begangen haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Raubserie ist geklärt

Zwischen März und August des letzten Jahres soll der Täter hauptsächlich in Tankstellen, aber auch in Trafiken und einem Wettbüro Bargeld mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole gefordert haben.

Video von Tankstellenräuber ging viral

Es gab sieben Überfälle, von denen einer erfolglos blieb - das Video des fehlgeschlagenen Raubes in einer Trafik im Grazer Bezirk Mariatrost verbreitete sich viral, nachdem die Mitarbeiter sich geweigert hatten, ihm kurz vor Geschäftsschluss Geld zu geben. Aufgrund des Videos wurde der Mann letztendlich festgenommen. Er hatte eine Spielzeugpistole schwarz lackiert, um sie möglichst real aussehen zu lassen.

Tankstellenräuber gestand vor Gericht Überfälle

Als Motiv gab der 35-Jährige finanzielle Probleme an. Die bevorstehende Scheidung habe ihn belastet, er habe Spiel- und Wettschulden gehabt und begonnen, Drogen zu konsumieren. "Ich bin einfach total abgerutscht", sagte er vor Gericht. "Das, was ich gemacht habe, ist nicht zu entschuldigen."

Auch Vorwurf der schweren Nötigung gegen Tankstellenräuber

Der Angeklagte wurde nicht nur wegen Raubüberfällen verurteilt, sondern auch wegen des Delikts der schweren Nötigung. Er gab an, dass er einmal einer Frau das Handy weggenommen und in den Kanal geworfen habe, um zu verhindern, dass sie die Polizei ruft. Darüber hinaus wird dem Mann vorgeworfen, seine Partnerin durch einen Stoß verletzt zu haben.

Urteil gegen Tankstellräuber nicht rechtskräftig

Zum Urteil gab der 35-Jährige ebenso wie die Staatsanwaltschaft Eisenstadt keine Erklärung ab, wodurch es noch nicht rechtskräftig ist. Er muss Schadenersatz an das Wettbüro sowie Schmerzengeld an mehrere Mitarbeiterinnen, die er bei den Überfällen bedroht hat, zahlen.

(APA/Red)

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