Burgenland sieht sich bei gemeinnützigen Pflegeheimen von VfGH bestätigt

Laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, überwiegt die Bedeutung hochqualitativer Pflege, der Eingriff ist demnach gerechtfertigt. "Der VfGH hat unsere Maxime, dass mit der Pflege kein Gewinn erwirtschaftet werden soll, anerkannt", betonte Doskozil. Einnahmenüberschüsse sollen wieder in die Pflegeheime gesteckt werden. Kritik an der Umstrukturierung kam schon in der Vergangenheit immer wieder vonseiten der Pflegeorganisationen, die beklagten, ein funktionierendes System werde zerschlagen - was letztlich auch in der Beschwerde beim VfGH mündete.
Laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, überwiegt die Bedeutung hochqualitativer Pflege, der Eingriff ist demnach gerechtfertigt. "Der VfGH hat unsere Maxime, dass mit der Pflege kein Gewinn erwirtschaftet werden soll, anerkannt", betonte Doskozil. Einnahmenüberschüsse sollen wieder in die Pflegeheime gesteckt werden. Kritik an der Umstrukturierung kam schon in der Vergangenheit immer wieder vonseiten der Pflegeorganisationen, die beklagten, ein funktionierendes System werde zerschlagen. Letztlich brachte Heimbetreiber Senecura, der sich durch die Entscheidung genauso bestätigt sieht wie das Land, die Klage beim VfGH ein.
Burgenland sieht sich bei gemeinnützigen Pflegeheimen von VfGH bestätigt
Während die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit für neue Betriebsgenehmigungen von Pflegeeinrichtungen für zulässig erklärt wurde, hob der VfGH eine Übergangsbestimmung auf, die die bereits bestehenden Betriebsbewilligungen und eine Einschränkung der Tagsatzvereinbarungen für diese Betreiber betrifft. Bis auf weiteres müsse bei Bedarf auch der Abschluss von Kostenvereinbarungen mit nicht gemeinnützigen Betreibern möglich sein, um die Pflege sicherstellen zu können, hieß es vom Höchstgericht.
Die Übergangsregelung werde jetzt entsprechend dem Erkenntnis umgesetzt, hielt Schneemann fest. Der Mindestlohn von 2.000 Euro netto bleibe aber ab 2024 ein Kriterium für den Abschluss von Tagsatzvereinbarungen.
Auch Senecura sah sich durch VfGH-Entscheidung bestätigt
Wie das Land sah sich aber auch Senecura durch die Entscheidung bestätigt - etwa darin, dass Tagsatzvereinbarungen auch mit nicht gemeinnützigen Betreibern abgeschlossen werden können müssen. Die Betriebsbewilligungen für gewinnorientierte Betreiber können aufgrund des VfGH-Entscheids außerdem nicht, wie vom Land vorgesehen, mit 1. November automatisch erlöschen. Der Betrieb könne also grundsätzlich auch danach weiter wie bisher erfolgen.
"Eine rückwirkende Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsvorschrift auf bestehende Pflegeeinrichtungen erachten wir als einen klaren Eingriff in Grundsätze unserer Verfassung wie das Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit oder das Recht auf Vertrauensschutz. Die Entscheidung des VfGH bestätigt unsere Rechtsansicht", betonte Clemens Thalhammer, Leiter der Senecura-Rechtsabteilung.
(APA/Red)