Gegenüber der APA sagte Bures am Dienstag, dass es ihr nicht auf die Verpackung, sondern auf den Inhalt ankomme. Ob das einheitliche Dienstrecht ein öffentlich-rechtliches oder ein privatrechtliches ist, ist aus meiner Sicht eher sekundär.
Die Frage ist für Bures, wie man die öffentliche Verwaltung möglichst kundenfreundlich und effizient gestalten könne und wie man für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes die beste Basis zur Erfüllung ihrer Tätigkeit schaffen könne. Wenn wir diese Fragen beantwortet haben, müssen wir prüfen, mit welcher Rechtsform wir diese Ziele am ehesten erreichen können, sagte Bures.
Wichtig ist für die Beamtenministerin, das seit Jahren versprochene einheitliche Dienstrecht endlich auf Schiene zu bringen. Es geht um Gerechtigkeit für die Beschäftigten des Bundes, so Bures. Das Nebeneinander von unterschiedlichen Rechten und Pflichten und unterschiedlicher Besoldung auf gleichen Arbeitsplätzen ist nicht erklärbar.
Der Startschuss für eine breite Diskussion, die mit der Gewerkschaft, mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und mit Personen aus der Praxis geführt werden soll, wird am 7. Dezember im Rahmen einer Enquete erfolgen.
Die GÖD hatte am Dienstag in ihrer Bundeskonferenz ihre Grundpositionen dafür beschlossen und sich auf einen öffentlich-rechtlichen Charakter für das neue Dienstrecht festgelegt. Wie GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer erläuterte, wolle die Gewerkschaft zwar den Begriff Pragmatisierung nicht mehr verwenden, einen besonderen Kündigungsschutz aber dennoch aufrechterhalten.