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Bundesrat lehnt Zuwanderungsgesetz ab

Der deutsche Bundesrat hat das rot-grüne Zuwanderungsgesetz am Freitag mit einer großen Unionsmehrheit erwartungsgemäß abgelehnt.

Nun werden die Vermittler eingeschaltet und mit der Kompromisssuche beauftragt. Dafür soll am 2. Juli eine sechs- bis achtköpfige Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses eingesetzt wird. Die Union hat bereits 128 Änderungsanträge vorgelegt. Mit einem Ergebnis wird nicht vor der bayerischen Landtagswahl am 21. September gerechnet. Beide Seiten äußerten sich optimistisch, dass es einen Kompromiss geben könne.

Der deutsche Innenminister Otto Schily kündigte an: „Wir werden das Vermittlungsverfahren in Anspruch nehmen.“ Er hoffe auf ein ruhigeres Vorgehen, bei dem nach sachbezogener Arbeit ein Kompromiss möglich sein könne. Über verbesserte Integrationsmöglichkeiten könne man reden.

„Ich hoffe, dass wir im Vermittlungsverfahren aufeinander zu gehen“, sagte Schily. Das Verfahren könne erst nach der Sommerpause Anfang September beginnen. Schily riet davon ab, den Integrationsteil des Gesetzes abzuspalten. Niedersachsen will dies durch einen eigenen Gesetzentwurf erreichen, der in drei Wochen eingebracht werden soll.

Der SPD-Politiker sagte, niemand in Deutschland bestreite, dass es Reformbedarf gebe. Ein Zuwanderungsgesetz forderten Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Wissenschaftler und Kommunen. Es könne sich auch unter den Parteien eine „Koalition der Vernunft“ bilden. Die FDP habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in entscheidenden Positionen mit dem rot-grünen Entwurf übereinstimme.

Schily appellierte an die Union, nicht weiter Vorurteile zu schüren und „zu Falschinformationen zu greifen“. Das jetzige Recht verschaffe nicht ausreichend Handlungsfähigkeit. Es müsse „ureigenstes Recht“ der Deutschen sein zu entscheiden, wer einwandern dürfe und wer nicht. Vor allem müsse der Zuzug in die Sozialsysteme müsse eingedämmt werden.

Die Bundesregierung unternahm bereits den zweiten Anlauf, ihr Gesetz billigen zu lassen. Zwar hatten Bundestag und Bundesrat bereits im März 2002 zugestimmt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch im Dezember das Gesetz aus formalen Gründen für verfassungswidrig, weil der damalige Präsident der Länderkammer das gespaltene Votum des Mehrheitsbeschaffers Brandenburg als Zustimmung gewertet hatte. Die Bundesregierung brachte daraufhin den Gesetzentwurf in unveränderter Form erneut ein.

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