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Bundeskanzler Kurz bei FPÖ-Rücktritte freies Vorschlagsrecht

Bundeskanzler Kurz wäre in dem Fall, dass die FPÖ Minister zurücktreten, in seinem Vorschlagsrecht frei.
Bundeskanzler Kurz wäre in dem Fall, dass die FPÖ Minister zurücktreten, in seinem Vorschlagsrecht frei. ©APA/Roland Schlager
Im Falle, dass alle FPÖ-Minister zurücktreten sollten, ist Bundeskanzler Sebastian Kurz in seinem Vorschlagsrecht frei.

Wenn tatsächlich alle FPÖ-Minister zurücktreten sollten, wie das die FPÖ im Falle des von der ÖVP geforderten Rücktritts von Innenminister Herbert Kickl angekündigt hat, ist Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in seinem Vorschlagsrecht frei. Sowohl der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger als auch die Experten der Präsidentschaftskanzlei erklärten, dass der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten eine Person seiner Wahl vorschlagen kann.

Der Bundespräsident kann einen neuen Minister nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennen, erläuterten Öhlinger und die Präsidentschaftskanzlei auf Anfrage der APA. Sollte der Bundespräsident den Vorschlag des Bundeskanzler ablehnen, müsste der Regierungschef eine andere Person vorschlagen. Eine theoretische Möglichkeit wäre es auch, dass ÖVP-Minister die Leitung der bisherigen FPÖ-Ressorts bis zur Wahl bzw. zur Bildung einer neuen Regierung mitübernehmen.

(APA/Red)

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