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Bundesheer-Soldat in SS-Uniform: Regierung will Gesetz ändern

Nach einem Bundesheer-Soldat in SS-Uniform kündigte die Regierung eine Gesetzesänderung an.
Nach einem Bundesheer-Soldat in SS-Uniform kündigte die Regierung eine Gesetzesänderung an. ©APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Die Bundesregierung reagiert nun auf die Causa um einen Bundesheer-Soldaten, der trotz Tragens einer SS-Uniform weiter im Heer tätig sein darf. Die Regierung kündigte eine Gesetzesänderung an.
Bundesheer-Soldat: Nur Geldstrafe beantragt

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigten nach der Causa um einen Bundesheer-Soldaten am Freitag die Gesetzesänderung an: Künftig soll jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust führen, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten.

Bundesheer-Soldat trotz Verurteilung wegen Wiederbetätigung nicht entlassen

Die Causa des Oberstabswachtmeisters sorgte nicht nur für Entrüstung bei SPÖ und NEOS, auch Bundespräsident und Oberbefehlshaber des Bundesheers Alexander Van der Bellen hat sich "schockiert" gezeigt. Über mehrere Jahre soll der Bundesheer-Soldat sich eine SS-Uniform gebastelt und damit posiert haben sowie den Hitlergruß gezeigt haben, zudem wurde bei ihm Munition aus dem Heeresbestand gefunden. Der 36-Jährige ist im Sommer am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Von der Disziplinarbehörde bekam er nur eine Geldstrafe. Der vom Verteidigungsministerium bestellte Disziplinaranwalt hatte zwar die Möglichkeit einer Entlassung angesprochen, eine solche aber nicht beantragt, sondern nur eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro.

Der Grüne Koalitionspartner fragt sich ebenso wie die SPÖ, warum Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) keine Weisung erteilt hat, eine Entlassung des Bundesheer-Soldaten zu beantragen. Die Möglichkeit hätte sie laut Verfassungsjuristen durchaus gehabt.

Automatischer Amtsverlust bei Wiederbetätigung

Um solchen Diskussionen künftig vorzubeugen, plant die Regierung nun eine Gesetzesänderung. Zadić und Edtstadler betonten, dass jede Form der NS-Verherrlichung und des NS-Antisemitismus unvereinbar mit einer Beschäftigung im Staatsdienst sei. Man werde daher nun gemeinsam einen Vorschlag für eine Änderung im Verbotsgesetz erarbeiten, damit künftig jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust führt, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten.

Gesetzesänderung hat für Regierung "höchste Priorität"

"Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen", unterstrich Zadić. "Jede Form von NS-Verherrlichung ist ein nicht tolerierbarer Angriff auf unsere demokratische Gesellschaft. Da darf es Null Toleranz geben." "Nationalsozialistische Wiederbetätigung widerspricht allem, wofür wir als Österreich stehen", erklärte auch Edtstadler. "Zurecht setzen wir höchste Ansprüche an die Bediensteten der Republik." Der aktuelle Fall zeige einmal mehr, wie notwendig die "Nationale Strategie gegen Antisemitismus" sei. Die Novellierung des Verbotsgesetzes sei sowohl in der Strategie als auch im Regierungsprogramm vorgesehen. "Die Umsetzung dieser Maßnahme hat höchste Priorität."

IRG und SPÖ begrüßen Gesetzesänderung

"Das skandalöse Disziplinarerkenntnis ist ein Schandfleck auf den österreichischen Bemühungen im Kampf gegen Antisemitismus", betonte der Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft, Oskar Deutsch, in einer Aussendung. Umso mehr begrüße er den Vorstoß von Zadić und Edtstadler. "Nazis, ihre Sympathisanten und Nacheiferer sowie andere Antisemiten haben weder im Staatsdienst noch sonst wo in unserer demokratischen, offenen Gesellschaft etwas verloren." SPÖ-Mandatarin Sabine Schatz begrüßte "das schnelle Einlenken" ebenso, NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos fände es gut, "wenn ein öffentlicher Aufschrei in Zukunft erst gar nicht notwendig wäre, damit entsprechende Schritte gesetzt werden".

Tanner hatte nach Causa um Bundesheer-Soldat Kommission angekündigt

Die in der Kritik stehende Verteidigungsministerin Tanner bekräftigte in einer Stellungnahme, dass sie für derartiges Fehlverhalten "überhaupt kein Verständnis" habe und sie eine Kommission zur Bekämpfung staatsfeindlicher Tendenzen einrichten wolle. Nun gehe man einen Schritt weiter, denn der Fall zeige, "wie wichtig die Nachschärfung bei legistischen Maßnahmen in diesem Bereich ist".

Das Ministerium hatte zunächst am Donnerstag betont, dass "eine Null-Toleranz-Politik bei Rechtsextremismus gelebt wird und dass immer alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergriffen werden". "Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt", argumentierte ein Sprecher außerdem auf Twitter. Der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Richter Christian Liebhauser-Karl, erklärte am Freitag gegenüber der APA, dass die Geschworenen eine Entlassung des Soldaten im Urteil nicht hätten festlegen können. Eine solche sei lediglich dann automatisch eine "Nebenfolge der Strafe", wenn diese höher als zwölf Monate bedingt oder höher als sechs Monate unbedingt ausfalle.

Disziplinaranwalt hatte nur Geldstrafe für Bundesheer-Soldat beantragt

Allerdings hätte man im Rahmen des Verfahrens vor der Disziplinarbehörde sehr wohl jetzt schon die Möglichkeit gehabt, eine Entlassung zu erwirken. Dies hat der Disziplinaranwalt des Verteidigungsressorts sogar selbst bei der mündlichen Verhandlung Mitte September dargelegt, wie aus der Entscheidung hervorgeht, die der APA vorliegt: "In den Schlussworten führte der Herr Disziplinaranwalt beim BMLV (DiszAnw) aus, dass der Disziplinarbeschuldigte durch seine Tathandlungen vorsätzlich gegen seine Dienstpflichten verstoßen habe", heißt es darin. "Nach der Rechtsprechung des VwGH komme aufgrund des Treueverlustes die Disziplinarstrafe der Entlassung in Betracht. Aus generalpräventiven Gründen sowieso, allerdings sei in diesem Fall eine Geldstrafe ausreichend." Er verwies auch darauf, dass das Strafgericht eben eine Strafe unter einem Jahr ausgesprochen hatte.

Disziplinarbehörde folgte Antrag - 4.320 Euro Geldstrafe für Bundesheer-Soldat

Die Disziplinarbehörde folgte schließlich der Argumentation des Disziplinaranwaltes. Die Kommission wertete "mehrere Dienstpflichtverletzungen" als "straferschwerend", führte aber auch einige Milderungsgründe an: ein reumütiges Geständnis, Distanzierung, Unbescholtenheit, die bisherige Dienstleistung und positive Zukunftsprognose. Der Soldat wurde letztlich wegen nationalsozialistischen Wiederbetätigung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.320 Euro (und einem Kostenbeitrag von 360 Euro) verurteilt. Er "möge die milde Bestrafung als Vertrauensvorschuss sehen, dass er in Zukunft derartige Dienstpflichtverletzungen unterlässt."

Der Betroffene wird laut Ministerium nunmehr "in einer nicht militärischen Funktion im Rahmen seines Beamtendienstverhältnisses verwendet".

(APA/Red)

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