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Bundesheer: Allgemeine Wehrpflicht besteht heuer seit 150 Jahren

Der Grundwehrdienst in Österreich besteht seit 150 Jahren.
Der Grundwehrdienst in Österreich besteht seit 150 Jahren. ©APA/HANS PUNZ
Die Allgemeine Wehrpflicht gibt es in Österreich seit 150 Jahren. Im Dezember 1868 wurde diese mit dem Reichsgesetzblatt Nr. 151 eingeführt. 2018 gibt es noch ein Jubiläum zur Allgemeinen Wehrpflicht: Vor füf Jahren wurde die Volksbefragung zur Auflösung dieser durchgeführt.

Die Wehrpflicht war damals ab dem 20. Lebensjahr zu leisten und richtete sich hinsichtlich ihrer Art und Dauer nach der Einteilung des Wehrpflichtigen in die jeweilige Waffengattung. Insgesamt umfasste sie einen Zeitraum von zwölf Jahren, wobei man aktiv nur etwa drei Jahre diente und danach in Reserve war und übte.

Die erste Unterbrechung der Wehrpflicht gab es nach dem Ersten Weltkrieg durch den Vertrag von Saint Germain, der am 10. September 1919 unterzeichnet worden war, am 16. Juli 1920 in Kraft getreten ist und in dem Österreich sowohl hinsichtlich des Wehrsystems als auch hinsichtlich Art und Umfang seiner Streitkräfte tief greifende Beschränkungen auferlegt wurden. Die allgemeine Wehrpflicht wurde untersagt, das damalige Bundesheer durfte “nur auf dem Weg freiwilliger Verpflichtung aufgestellt und ergänzt werden”. Seine Gesamtstärke war mit höchstens 30.000 Mann einschließlich der Offiziere und der “Depottruppen” begrenzt. Luftstreitkräfte jeglicher Art waren überhaupt verboten.

1936 wurde allgemeine Wehrpflicht eingeführt

1936 wurde wieder eine allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Die, wie sie hieß, allgemeine Bundesdienstpflicht war verfassungsgesetzlich für “Bundesbürger männlichen Geschlechts vom erreichten 18. bis zum vollendeten 42. Lebensjahr nach Maßgabe ihrer körperlichen und geistigen Eignung” festgelegt. Die Dienstpflicht umfasste einen Präsenzdienst von einem Jahr sowie Reserve- und Ersatzreservedienstpflichten. Nach dem “Anschluss” wurde das österreichische Militär in die deutsche Wehrmacht eingegliedert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Staatsvertrag 1955 wurde das neue österreichische Bundesheer wieder nach dem System der allgemeinen Wehrpflicht eingerichtet, wobei diese zunächst nur einfach gesetzlich geregelt und erst 20 Jahre nach der Wiedererlangung der Wehrhoheit auf verfassungsgesetzlicher Ebene festgelegt wurde (Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juni 1975). Die Dauer betrug zunächst neun Monate. Unter der Regierung Bruno Kreisky wurde sie 1971 dann auf acht Monate reduziert.

Wehrsatzdienst von acht Monaten kam im Jahr 1975

1975 wurde schließlich ein Wehrersatzdienst im Ausmaß von ebenfalls acht Monaten eingeführt. Wer Gewissensgründe glaubhaft machen konnte, durfte seinen Dienst in Hilfseinrichtungen verrichten. Mit der de facto Abschaffung der Gewissensprüfung wurde der Zivildienst 1992 auf zehn Monate ausgedehnt. 1994 und 1997 erfolgten weitere Ausdehnungen auf elf bzw. zwölf Monate. 2006 wurden der Zivildienst von zwölf auf neun Monate und der Wehrdienst von neun auf sechs Monate verkürzt. Seit dieser Verkürzung der Zivildienstdauer ist die Zahl der Zivildiener ständig angestiegen.

Wehrpflicht durch Volksbefragung gefestigt

Während in den letzten Jahrzehnten immer mehr europäische Länder die Allgemeine Wehrpflicht abgeschafft haben, wurde diese in Österreich vor fünf Jahren “in Stein gemeißelt”. Bei einer Volksbefragung am 20. Jänner 2013 stimmten 59,7 Prozent für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienstes. Der Ursprung dieser ersten österreichweiten Volksbefragung überhaupt lag im Wiener Wahlkampf 2010. Noch im Sommer dieses Jahres hatte der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) wissen lassen, dass für ihn die Wehrpflicht “in Stein gemeißelt” sei. Er hat die Rechnung aber ohne seinen mächtigen Parteifreund und Wiener Bürgermeister Michael Häupl gemacht: Der forderte nämlich im Herbst, wenige Tage vor der Wien-Wahl, eine Volksbefragung über die Abschaffung der Wehrpflicht.

Was folgte, war – angetrieben von einer von der “Kronen Zeitung” gestarteten Kampagne – eine rasante Kehrtwende an der SPÖ-Spitze Richtung Berufsheer. Die ÖVP hingegen legte sich auf die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivildienstes fest. Im Sommer 2012 einigten sich die Koalitionspartner schließlich nach monatelangen Diskussionen auf die Abhaltung einer Volksbefragung im Jänner 2013.

6,4 millionen Stimmberechtigte waren für die Wehrpflicht

Der “Wahlkampf” verlief nicht nur sachlich, die Parteien versuchten auch mit teils tiefen Argumenten die Emotionen zu schüren. So sah beispielsweise der damalige oberösterreichische SPÖ-Chef Josef Ackerl Ursprünge von “Zwangsdiensten” in der NS-Zeit und die damalige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner warnte ihrerseits für die ÖVP davor, dass ein Leben ohne Zivildiener für die Österreicher “lebensgefährlich” werden könnte, nämlich wenn dann die Rettung später komme.

Am 20. Jänner 2013 konnten sich jedenfalls rund 6,4 Mio. Stimmberechtigte entscheiden: “Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?”

Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Inklusive der Wahlkarten haben 59,7 Prozent der Stimmberechtigten für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes votiert. 40,3 Prozent sprachen sich für die Einführung eines Berufsheeres und eines freiwilligen sozialen Jahres aus. Die Beteiligung lag bei 52,4 Prozent. Grundsätzlich ist der Ausgang einer Volksbefragung zwar nicht bindend, die Regierung hatte im Vorfeld aber versprochen, dass sie das Ergebnis umsetzt.

APA/Red.

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