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Bundesasylamt-Bescheid sorgt erneut für Aufregung

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) habe den Asylantrag (in erster Instanz) abgewiesen.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) habe den Asylantrag (in erster Instanz) abgewiesen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ein Bescheid des Bundesasylamts mit der Begründung eines negativen Asylbescheids hat für Aufregung gesorgt.

Das Bundesasylamt hat erneut mit einer Begründung in einem negativen Asylbescheid aufhorchen lassen. Wie die NGO Asyl in Not am Sonntag kritisierte, habe das Amt eine Familie aus Afghanistan “verhöhnt”. Im Bescheid werde etwa die behauptete Vergewaltigung der Tochter als unglaubwürdig dargestellt, mit der Begründung, der Behörde sei “nicht bekannt, dass Frauen in Afghanistan lediglich Hosen tragen”.

Asyl in Not kritisiert Begründung

Laut Asyl in Not kam die betroffene Familie im Jahr 2015 nach Österreich und ist seitdem in Betreuung der NGO. Die Familie soll laut eigenen Angaben von den Taliban überfallen und gefoltert worden sein, die Töchter vergewaltigt. Der Familienvater sei durch das erlittene Trauma mittlerweile erblindet, gelähmt und stumm, so Asyl in Not in einer Aussendung. Eine Tochter ist laut der NGO an Schizophrenie erkrankt und habe bereits versucht, sich das Leben zu nehmen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) habe den Asylantrag (in erster Instanz) abgewiesen. Die NGO bekrittelt vor allem die Begründung des Amtes, dieses stelle eine “Verhöhnung” der Betroffenen dar.

Dass die betroffene Frau erklärt habe, sie habe auf Anweisung der Taliban ihre Hose herunterziehen müssen, nahm man im BFA als Anlass, die behaupteten Vorkommnisse in Zweifel zu ziehen. “Es ist vorerst der Behörde nicht bekannt, dass Frauen in Afghanistan lediglich Hosen tragen”, heißt es laut Asyl in Not in dem Bescheid. Auch wird eine behauptete Ohnmacht der Frau während der angeblichen Vergewaltigung als Grund für die Unglaubwürdigkeit angegeben: “Ihre behauptete Ohnmacht nach einer Ohrfeige kann auch als Schutz vor weiteren detaillierten Fragen zum tatsächlichen Geschehen abgeleitet werden”, so das BFA laut Angaben der NGO.

Neben des In-Zweifel-Ziehens der Vergewaltigung werde in dem Bescheid auch dem laut der NGO “einvernahmeunfähigen” Vater vorgeworfen, nicht am Verfahren mitgewirkt zu haben. Asyl in Not vermutet “absolutes Kalkül” hinter den Begründungen, “es ist offensichtlich, dass die Order, alle Bescheide negativ zu machen, von ganz oben kommen muss”, heißt es in der Aussendung. Man bereite “rechtliche Schritte gegen das BFA” vor, hieß es.

Asyl: Schönborn für häufigere Anwendung des humanitären Bleiberechtes

Kardinal Christoph Schönborn tritt für eine häufigere Anwendung des humanitären Bleiberechts ein. Bei gut integrierten Menschen – wenn etwa die Kinder schon lange in die Schule gehen oder es Berufschancen gibt – solle es eine häufigere Anwendung des humanitären Bleiberechtes statt Abschiebungen gebe, so die bereits am Samstag im ORF Niederösterreich geäußerte Bitte des Kardinals.Das humanitäre Bleiberecht öfters anzuwenden wäre bei gut Integrierten “angemessen” – und diese Menschen wären ja auch ein Gewinn für Österreich, sagte der Kardinal laut kathpress am Samstagabend in der ORF-Sendung “Niederösterreich heute”.

Natürlich gelte es zu prüfen, ob tatsächlich Asylgründe vorliegen und er habe hier auch grundsätzlich Vertrauen in die österreichischen Behörden. Es sei aber nicht akzeptabel, dass Asyl grundsätzlich infrage gestellt wird.

Der Wiener Erzbischof verwies auch darauf, dass es inzwischen längst nicht mehr so hohe Flüchtlingszahlen wie im Jahr 2015 gibt. Deshalb sollte man auch nicht ständig Flüchtlinge als Bedrohung darstellen, sagte der Kardinal in Richtung der politisch Verantwortlichen.

(APA/Red)

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