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Buchinger startet Mietrechts-Hotline

Wien - Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) startet morgen, Freitag, wie angekündigt eine Miethotline zur aktuellen Mietrechts-Entscheidung des OGH.

Das Mietrechts-Telefon des Konsumentenschutzministeriums ist ab morgen zwischen 9:00 und 15:00 unter der Telefonnummer 0810 810 599 (0,067 Euro/Minute) durchgehend erreichbar, teilt das Ministerium am Donnerstag mit.

Buchinger empfiehlt allen potentiellen Anrufern, den Mietvertrag beim Telefonat bereit zu halten, um beispielsweise klären zu können, in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz Anwendung findet oder wie eine konkrete Klausel ausgestaltet ist.

Anlass für die Miethotline ist die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH), der im vergangenen Halbjahr in zwei Urteilen die Unwirksamkeit zahlreicher Klauseln in Mietverträgen erkannt hat. Im Zentrum beider Urteile steht eine Klausel, wonach in umfassender Weise den Mietern die Verpflichtung auferlegt wird, notwendige Reparaturen oder Erneuerungen sämtlicher Elektro-, Gas- und Wasserleitungsanlagen sowie von Warmwasser- oder Heizgeräten vorzunehmen. Der OGH hat nunmehr erkannt, dass diese Überwälzung nicht zulässig ist.

Es werde auch notwendig sein, die Erhaltungspflichten des Vermieters im Mietrecht klar festzuschreiben, um weitere Prozesse vermeiden zu helfen. Buchinger appelliert an alle Vermieter, die vergleichbare Klauseln verwenden, in Folge der aktuellen Rechtsprechung rasch für rechtskonforme Mietverträge zu sorgen. Im Herbst werde er evaluieren lassen, ob Vermieter tatsächlich rechtskonforme Mietverträge verwenden.

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